Die Chronologie des Microsoft-Verfahrens
Der Fall Microsoft beschäftigt bereits seit Jahren die EU-Kommission in Brüssel. Schon im Jahr 2000 hatte die Kommission dem Konzern Wettbewerbsvergehen vorgeworfen.
Zur aktuellen EU-Entscheidung hat Microsoft bereits ein Berufungsverfahren angekündigt.

1998
Der Microsoft-Konkurrent Sun Microsystems legt in Brüssel eine
Wettbewerbsbeschwerde ein, weil Microsoft Sun technische
Informationen vorenthalten haben soll. Die EU-Kommission nimmt die
Untersuchungen auf.

31. Juli 2000
Nach eineinhalbjährigen Untersuchungen eröffnet die EU-Kommission
ein Marktmissbrauchsverfahren gegen Microsoft. Der Konzern wird
verdächtigt, seine marktbeherrschende Stellung bei
PC-Betriebssystemen auf angrenzende Märkte auszudehnen.

30. August 2001
Brüssel leitete eine gesonderte Untersuchung ein, weil Microsoft
den Media Player seit 1998 rechtswidrig an sein marktbeherrschendes
Windows-System gekoppelt haben soll.

Oktober 2001
Microsoft weist die Vorwürfe zurück. Die Integration des Media
Players sei die "natürliche Weiterentwicklung des Betriebssystems"
Windows.

2002
Die EU-Wettbewerbskommission tritt mit Microsoft in Gespräche
ein.

6. August 2003
Die EU-Kommission stellt dem Konzern im Verfahren ein Ultimatum,
die Wettbewerbsbehinderungen zu beenden.

12. November 2003
Anhörungen der EU-Kommission zu den mutmaßlichen Kartellverstößen
durch Microsoft.

16. März 2004
Microsoft-Konzernchef Steve Ballmer versucht persönlich, eine
förmliche Bestrafung seines Konzerns zu verhindern.

18. März 2004
EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti erklärt die Verhandlungen
nach drei Tagen für gescheitert.

22. März 2004
Die EU-Staaten bestätigen den Kurs von Monti, Microsoft wegen
Marktmissbrauchs mit einer Rekordbuße zu bestrafen.

23. März 2004
Im EU-Kartellverfahren gegen Microsoft soll nach dem Willen der Mitgliedsstaaten eine Rekordgeldstrafe wegen Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung bei PC-Betriebssystemen verhängt werden:
Im Laufe der Nacht wurde die zuerst in der Presse mit rund 500 Mio. Euro kolportierte Strafe von einem Mitgliedsstaat mit 497 Mio. Euro konkret angegeben.
Jetzt muss allerdings noch die EU-Kommission die Strafe am Mittwoch unterstützen, wobei es zuletzt widersprüchliche Signale gegeben hatte.
