Ende im US-Kartellstreit für Microsoft
Zumindest in den USA dürften für Microsoft die Kartellstreitigkeiten nun endgültig vorbei sein.
Ein Berufungsgericht in Washington lehnte einstimmig eine Beschwerde des US-Bundesstaates Massachusetts und zweier Branchenverbände gegen den Vergleich des Softwareherstellers mit der US-Regierung und anderen Bundesstaaten ab. Die Einigung sei im Interesse der Öffentlichkeit, so die Begründung der Richter.
Massachusetts hatte als letzter US-Bundesstaat seine Zustimmung zur gütlichen Einigung zwischen Microsoft und dem US-Justizministerium vom November 2001 verweigert, in dem Microsoft zwar der unzulässigen Geschäftspraktiken für schuldig befunden wurde, aber keine Geldbuße zahlen musste.
Das Unternehmen musste sich im Gegenzug verpflichten, seinen Konkurrenten mehr technische Informationen über sein Betriebssystem Windows zu geben und wettbewerbsschädigende Praktiken künftig zu unterlassen.

Einigung nicht umgesetzt
Sowohl Richter als auch Anwälte des US-Justizministeriums gaben zu, dass eine der wichtigsten Bedingungen der Einigung, die Öffnung von Windows gegenüber der Konkurrenz, nicht funktioniere.
Doch das Gericht konnte diese Umstände formal nicht gelten lassen, da sie erst nach den ersten mündlichen Einvernahmen Anfang November ans Licht kamen. Offen bleibt, ob diese Umstände Gegenstand eines neuerlichen Gerichtsverfahrens sein können.
Massachusetts forderte für Microsoft weitaus härte Strafen, dazwischen erhob der Bundesstaat neue Vorwürfe gegen Microsoft. Der Bundesstaat vertritt die Meinung, dass die Vereinbarung mangelhaft sei und nicht den grundlegenden Auftrag erfülle, den Konzern bei der Ausübung der strittigen Praktiken zu stoppen.
Unter anderem forderte der Bundesstaat eine bereinigte Windows-Version ohne hauseigenen Internet-Browser, E-Mail-Programm, Instant-Messenger und ohne Musikprogramm.

"Blumiges" Urteil
Microsoft bezeichnet den Vergleich seinerseits als "hart, aber fair" und wehrte sich gegen die neuerlichen Vorwürfe.
Microsofts Anwälte argumentierten, dass die von dem Bundesstaat geforderten härteren Strafen eine völlige Neugestaltung von Windows mit sich bringen würden, was mit "fast sicherer Gewissheit eine unmögliche Aufgabe" sei.
Diesem Argument konnte sich auch das Gericht anschließen. "Tausende Blumen blühen zu lassen ist üblicherweise eine gute Idee, doch in diesem Fall kommt das Gericht zu dem Schluss [...], dass eine derart drastische Fragmentierung den Konsumenten wahrscheinlich schaden würde", so das blumige Urteil.
In Verbindung damit dürfte auch die Einigung in Massachusetts wegen überhöhter Software-Preise stehen. Bis zu 34 Millionen Dollar können Kunden, die MS-Produkte gekauft haben, in Gutscheinen zurückerhalten. Die Hälfte von den nicht zurückgeforderten Geldern erhalten Schulen.

Weiterer Druck aus Europa
In Europa steht der Konzern weiter unter Druck. Die EU-Kommission hatte im März eine Rekordbuße von 497 Millionen Euro gegen das Unternehmen von Bill Gates verhängt. Das EU-Verfahren war 1998 durch eine Beschwerde des Server-Herstellers Sun ins Rollen gekommen.
Dieser warf Microsoft vor, sein Quasi-Monopol bei Windows, das auf mehr als 95 Prozent aller PCs läuft, auszunutzen, um den Wettbewerb auch bei anderen Software-Produkten zu untergraben.
Am Sonntag setzte die EU-Kommission die gegen den Hersteller verhängten Sanktionen bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung aus.
Damit soll dem Vorsitzenden des Europäischen Gerichtshofs der Ersten Instanz in Luxemburg, Bo Vesterdorf, Zeit gegeben werden, über einen Einspruch des Unternehmens zu entscheiden, teilte die Kommission am Sonntag in Brüssel mit.
