04.11.2003

BERUFUNG

MS-Kartellverfahren erneut vor Gericht

Der Kartellrechtsprozess gegen Microsoft kehrt in den USA an die Gerichte zurück.

Die Berufungsrichter sollen entscheiden, ob die außergerichtliche Einigung und die damit verbundenen Sanktionen gegen den weltgrößten Softwarehersteller ausreichend sind. Das US-Justizministerium und der Softwarehersteller hatten sich 2001 darauf geeinigt, Richterin Colleen Kollar-Kotelly hatte dem Vergleich im November 2002 zugestimmt.

Einzig der US-Bundesstaat Massachusetts hat bis dato dem Vergleich nicht zugestimmt. Massachusetts' Justizminister Tom Reilly fordert härte Strafen, mittlerweile erhob der Bundesstaat neue Vorwürfe gegen Microsoft.

Härtere Strafen gefordert

Kritiker verlangen eine stärke Involvierung der Gerichte bei den Sanktionen gegen den Softwarehersteller. Richterin Kollar-Kotelly und Anwälte des US-Justizministeriums hatten jüngst anerkannt, dass ein Hauptelement in dem umstrittenen Vergleich bis dato nicht ausreichend greift.

Bis Jänner sollen Anwälte herausfinden, warum bisher nur neun Unternehmen Lizenzzahlungen für die Verwendung von Windows-Technologie in eigenen Produkten an Microsoft geleistet haben.

Für Massachusetts ist das ein Beweis für die nicht ausreichende Effektivität der Rechtsmittel des Gerichts. Unter anderem fordert der Bundesstaat eine bereinigte Windows-Version ohne hauseigenen Internet-Browser, E-Mail-Programm, Instant-Messenger und ohne Musikprogramm.