MS-Kartellverfahren erneut vor Gericht
Der Kartellrechtsprozess gegen Microsoft kehrt in den USA an die Gerichte zurück.
Die Berufungsrichter sollen entscheiden, ob die außergerichtliche Einigung und die damit verbundenen Sanktionen gegen den weltgrößten Softwarehersteller ausreichend sind. Das US-Justizministerium und der Softwarehersteller hatten sich 2001 darauf geeinigt, Richterin Colleen Kollar-Kotelly hatte dem Vergleich im November 2002 zugestimmt.
Einzig der US-Bundesstaat Massachusetts hat bis dato dem Vergleich nicht zugestimmt. Massachusetts' Justizminister Tom Reilly fordert härte Strafen, mittlerweile erhob der Bundesstaat neue Vorwürfe gegen Microsoft.
Der Bundesstaat vertritt die Meinung, dass die Vereinbarung mangelhaft sei und nicht den grundlegenden Auftrag erfülle, den Konzern bei der Ausübung der strittigen Praktiken zu stoppen. Microsoft sieht den Vergleich als "hart, aber fair" an und wehrt sich gegen die neuerlichen Vorwürfe. Es sei eine technisch und legal komplexe Einigung gewesen, keine Vorgehensweise, die einem Staat sauer aufstößt, nachdem 20 andere bereits zugestimmt haben, so ein Anwalt Microsofts.

Härtere Strafen gefordert
Kritiker verlangen eine stärke Involvierung der Gerichte bei den Sanktionen gegen den Softwarehersteller. Richterin Kollar-Kotelly und Anwälte des US-Justizministeriums hatten jüngst anerkannt, dass ein Hauptelement in dem umstrittenen Vergleich bis dato nicht ausreichend greift.
Bis Jänner sollen Anwälte herausfinden, warum bisher nur neun Unternehmen Lizenzzahlungen für die Verwendung von Windows-Technologie in eigenen Produkten an Microsoft geleistet haben.
Für Massachusetts ist das ein Beweis für die nicht ausreichende Effektivität der Rechtsmittel des Gerichts. Unter anderem fordert der Bundesstaat eine bereinigte Windows-Version ohne hauseigenen Internet-Browser, E-Mail-Programm, Instant-Messenger und ohne Musikprogramm.
Microsoft hatte erfolgreich vor Gericht argumentiert, dass härtere Sanktionen einzig der Konkurrenz nützen würden, nicht jedoch den Konsumenten.
