MS-Kartellverfahren geht in Berufung
Die beiden US-Bundesstaaten West Virginia und Massachusetts wollen den im vergangenen November geschlossenen Vergleich zwischen dem US-Justizministerium und Microsoft kippen.
Zu diesem Zweck haben die beiden Bundesstaaten eine 76-seitige Eingabe bei dem Bundes-Berufungsgericht eingebracht.
Nach ihrer Darstellung haben die vereinbarten Maßnahmen ihr Ziel, eine Wiederherstellung des Wettbewerbs, verfehlt. Der Vergleich hätte den Softwaremarkt weder befreit noch Microsoft um die Früchte seiner wettbewerbsschädlichen Taktik gebracht.
Gutscheine für MS-Konsumenten in Montana
Unterdessen einigte sich MS mit den Vertretern einer Sammelklage
im Staat Montana. In einem Vergleich verpflichtet sich MS zu einer
Zahlung von 12,3 Mio. USD. Jeder Kunde, der im Staat Montana
zwischen 1996 und 2002 MS-Software gekauft hat, erhält Gutscheine im
Wert von fünf bis zwölf USD für Soft- und Hardware beliebiger
Hersteller.

Hintergrund
Der mehr als vierjährige Prozess gegen MS wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens ging im November 2001 zu Ende.
Bundesrichterin Colleen Kollar-Kotelly stimmte damals den Kernpunkten einer außergerichtlichen Einigung zwischen Microsoft und dem US-Justizministerium zu und lehnte so den größten Teil der Forderungen der neun US-Bundesstaaten ab.
In dem Kompromiss mit dem Justizministerium hatte Microsoft eingewilligt, Computerherstellern bei der Installation konkurrierender Software mehr Freiheiten zu geben. Gleichzeitig wollte Microsoft sicherstellen, dass Software von anderen Anbietern reibungslos mit den Microsoft-Produkten zusammenarbeitet.
West Virginia und Massachusetts sind die letzten beiden Vertreter aus einer Gruppe von neun Staaten, die dem Vergleich ursprünglich nicht zugestimmt hatten.
