27.06.2004

KARTELLKLAGE

Microsoft gewinnt wertvolle Zeit

Die EU-Kommission setzt die gegen Microsoft verhängten Sanktionen bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung aus und kommt somit einer möglichen gerichtlichen Verfügung zuvor.

Damit soll dem Vorsitzenden des Europäischen Gerichtshofs der Ersten Instanz in Luxemburg, Bo Vesterdorf, Zeit gegeben werden, über einen Einspruch des Unternehmens zu entscheiden, teilte die Kommission am Sonntag in Brüssel mit.

Nach Angaben aus EU-Kreisen muss Vesterdorf, der allein über den Antrag Microsofts auf Aussetzung der Sanktionen entscheide, in Brüssel erst drei Aspekte klären.

Drei Aspekte müssen geklärt werden

Erstens müsse Microsoft Vesterdorf zunächst einmal vernünftige Gründe für seinen Antrag auf Aussetzung der Sanktionen vortragen.

Zudem müsse der Konzern belegen, dass sein Antrag dringend sei und er sonst irreparablen Schaden erleiden würde.

Drittens müsse Microsoft nachweisen, dass bei Abwägung der Interessen der Öffentlichkeit und der eigenen eine Aussetzung der Sanktionen gerechtfertigt ist.

Aus EU-Kreisen hieß es, Vesterdorf sei bereits am Freitagabend über die Aussetzung der Sanktionen informiert worden. Microsoft hatte dies und die Aussetzung des Bußgeldes in Rekordhöhe von 497 Millionen Euro am Freitag beantragt.

Frist für Windows "light" läuft heute ab

Nach den von der EU im März verhängten Auflagen sollte Microsoft Konkurrenten durch die Herausgabe von Informationen innerhalb von 120 Tagen ermöglichen, deren Serverprogramme mit den Windows-Betriebssystemen einzelner Computer zu verbinden.

Weiters bekam Microsoft 90 Tage Zeit, um eine Windows-Version anzubieten, in der die Software Windows Media Player [WMP] vom Betriebssystem getrennt ist. Die Frist dafür wäre am Montag abgelaufen.