MS legt Berufung gegen EU-Buße ein
Microsoft hat gegen die von der EU-Kommission verhängte Rekordstrafe in Höhe von 497 Millionen Euro und die damit verbundenen technischen Auflagen Klage eingelegt. Wie das Europäische Gericht Erster Instanz mitteilte, ist der Schriftsatz am Montag eingegangen.
Mit der Klage will Microsoft erreichen, dass das am 24. März verhängte Bußgeld und weitere Auflagen fallen. Vor allem geht es dabei um die Entkoppelung des Media Players vom Betriebssystem Windows und den Zugang von Konkurrenten zu Informationen über Server-Schnittstellen.
Die Entscheidung der Kommission schade innovationsfreudigen Unternehmen und hemme Forschung und Entwicklung, begründete das Unternehmen seinen Einspruch. Dies schade den Verbrauchern und der Industrie.
Bis die Luxemburger Richter über den Streit entscheiden, kann es nach bisherigen Erfahrungen zwei Jahre dauern.
Monti bleibt zuversichtlich, dass Entscheid hält
EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti zeigte sich am Montag
zuversichtlich, dass die Geldbuße gegen Microsoft dem Verfahren
standhalten werde: "Wir sehen einem Verfahren gelassen entgegen."

Antrag auf Rechtsschutz folgt
Wie Microsoft-Sprecher Hans-Jürgen Croissant in München sagte, geht Microsoft vor allem gegen die Auflage der EU-Kommission vor, sich künftige Erweiterungen des Betriebssystems Windows vorab genehmigen zu lassen.
Das sei ein unmittelbarer Eingriff in die Produktpolitik, der das Streben von Microsoft nach nutzerfreundlichen Innovationen unzulässig behindere. Bei den beiden anderen Auflagen habe es dagegen bereits Einigungen mit weitgehenden Zugeständnissen seines Unternehmens gegeben.
In den nächsten Tagen werde Microsoft laut Croissant auch einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz einreichen, um Auflagen und Geldbuße bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung auszusetzen.
Klage bereits angekündigt
Seine Klage gegen Bußgeld und Auflagen hatte Microsoft bereits
unmittelbar nach der Kommissionsentscheidung angekündigt.

Verfahren läuft seit 1998
Das Verfahren war 1998 durch eine Beschwerde von Sun Microsystems ins Rollen gekommen. Microsoft wurde vorgeworfen, sein Quasi-Monopol des Windows-Betriebssystems, das auf mehr als 95 Prozent aller PCs läuft, auszunutzen, um den Wettbewerb auch bei anderen Software-Produkten zu untergraben.
Wenn das Europäische Gericht erster Instanz das Verfahren nicht vorzieht, dürfte es zunächst etwa ein Jahr dauern, bis es den Streit verhandelt.
Bis zu einer Entscheidung könnte danach nochmals ein halbes oder auch ganzes Jahr vergehen. Anschließend haben beide Seiten die Möglichkeit, Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof einzulegen. Wird das Bußgeld letztlich in voller Höhe bestätigt, müsste Microsoft bezahlen.