Microsoft wehrt sich gegen EU-Urteil
Microsoft gab bekannt, beim Europäischen Gerichtshof erster Instanz in Luxemburg noch diese Woche einen Einspruch gegen die Kartellstrafe, die Ende März von der EU-Kommission ausgesprochen wurde, einlegen zu wollen.
Außerdem wolle man beantragen, das Urteil zumindest in einigen Punkten zu überdenken.
Vor allem geht es Microsoft dabei um die Entkoppelung des Media Players vom Betriebssystem Windows und den Zugang von Konkurrenten zu Informationen über Server-Schnittstellen.
497 Millionen Euro
Nach fünf Jahren Untersuchung hatte die EU-Kommission die bis
dato höchste Kartellstrafe ausgesprochen. Neben einem Bußgeld von
497 Millionen Euro verlangte die Brüsseler Behörde von dem Konzern
vor allem Änderungen bei seinen Geschäftspraktiken.

Mindestens zwei Jahre Verzögerung
Nach bisheriger Erfahrung vergehen mindestens zwei Jahre bis zu einem Urteil in Luxemburg. Nach dieser Entscheidung können sowohl die Kommission wie auch Microsoft Berufung beim Europäischen Gerichtshof einlegen. Damit würde dann ein weiteres Verfahren beginnen.
Die Computer and Communications Industry Association [CCIA], Lobby der Computerindustrie, besteht jedoch darauf, dass die EU-Entscheidung, wonach der Konzern eine wettbewerbsverzerrende Rolle spiele, indem er seine marktbeherrschende Stellung bei Betriebssystemen für Personalcomputer missbrauche, in jedem Fall bestehen bleiben muss.
Microsoft betonte nach der EU-Entscheidung auch immer wieder, dass das Rekordbußgeld der Kommission gegen das Unternehmen wichtige industrielle Innovationen bedrohe.
