25.06.2004

VOR EUGH

Microsoft will Aussetzung des EU-Urteils

Microsoft hat den Europäischen Gerichtshof Erster Instanz nach Angaben des Gerichts um Aussetzung der von der Europäischen Union [EU] verhängten Sanktionen gegen den Konzern ersucht.

Microsoft hatte bereits am 8. Juni bei dem für Wirtschaftssachen zuständigen Europagericht Klage gegen die Europäische Kommission eingereicht.

Mit dem nun nachgeschobenen Antrag will der Konzern erreichen, dass er bis zu einem rechtskräftigen Urteil das Bußgeld von 497 Millionen Euro nicht zahlen und vor allem auch die damit verbundenen Auflagen nicht erfüllen muss.

Das Prozedere des Klagseinspruchs

Nach bisheriger Erfahrung vergehen beim Einspruch gegen die Klage [vom 8. Juni] mindestens zwei Jahre bis zu einem Urteil in Luxemburg.

Nach dieser Entscheidung können sowohl die Kommission wie auch Microsoft Berufung beim Europäischen Gerichtshof einlegen. Damit würde dann ein weiteres Verfahren beginnen.

Die Computer and Communications Industry Association [CCIA], Lobby der Computerindustrie, besteht jedoch darauf, dass die EU-Entscheidung, wonach der Konzern eine wettbewerbsverzerrende Rolle spiele, indem er seine marktbeherrschende Stellung bei Betriebssystemen für Personalcomputer missbrauche, in jedem Fall bestehen bleiben muss.