Einigung auf SWIFT-Abkommen weiter offen

BANKDATEN
29.11.2009

EU-Minister verhandeln am Montag über Bankdatenweitergabe an USA

Unter akutem Zeitdruck wollen sich die Innenminister der Europäischen Union am Montag in Brüssel über die Weitergabe von Bankdaten an die USA einigen. Bis zuletzt gab es jedoch noch Bedenken aus Deutschland, Österreich und anderen Staaten.

Hingegen zeichnete sich am Sonntag ab, dass der Streit mit dem Europaparlament um dessen Beteiligung an dem Abkommen beigelegt werden könnte.

Die EU steht unter Zeitdruck, weil am 1. Dezember der Lissabon-Vertrag in Kraft tritt und dann das bisherige Mandat der Regierungen für die Verhandlungen mit den USA nicht mehr gilt.

Entwurf für neues Mandat in Vorbereitung

Im Europaparlament hieß es am Sonntag, den Abgeordneten sei zugesichert worden, dass sie nach der Unterzeichnung eines Abkommens um ihre Zustimmung gebeten würden, weil sie nach dem Lissabon-Vertrag mehr Mitwirkungsrechte haben. Außerdem bereite die Kommission den Entwurf für ein neues Mandat für Verhandlungen über einen länger geltenden Vertrag mit den USA vor. Dieser Entwurf solle im Februar vorgelegt werden.

Das SWIFT-Abkommen soll als Übergangslösung nur ein Jahr gelten, um von einem endgültigen Vertrag unter Mitwirkung des Parlaments abgelöst zu werden.

US-Zugriff auf Bankdaten

Bisher greifen US-Ermittler auf Bankdaten aus einem Rechenzentrum des belgischen Finanzdienstleisters SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) zu, der für die Abwicklung internationaler Überweisungen zuständig ist. Ab Ende dieses Jahres will SWIFT innereuropäische Finanztransaktionen aber nur noch über Rechenzentren in Europa abwickeln.

Nach dem vorliegenden Vertragsentwurf wären neben SWIFT künftig auch andere Finanzdienstleister gezwungen, Daten bereitzustellen, sofern die jeweilige Regierung die US-Anfrage für berechtigt hält. Neben Kontonummer und Namen von Sender und Empfänger der Überweisung könnten dem Entwurf zufolge auch die Adressen "und andere persönliche Daten" übermittelt werden. Die Daten sollen bei Bedarf auch an Drittstaaten weitergegeben werden dürfen, eine richterliche Kontrolle gibt es laut dem aktuellen Entwurf des Abkommens nicht.

Mehr zum Thema:

(futurezone/dpa)