Einheitliche Strafen für "Hacker"
Bei einem zweitägigen Treffen der EU-Innenminister in Brüssel wurden erste Schritte zu Harmonisierung der "Cybercrime"-Gesetzgebung gemacht.
Obwohl es im Vorfeld der Sitzung hieß, dass keine konkreten Ergebnisse erwartet würden, haben sich die Minister und der zuständige EU-Kommissar Antonio Vitorino mindestens auf das Strafmaß für "Hacker" und Virenschreiber geeinigt. Sie fassten einen Rahmenbeschluss, der EU-weit vergleichbare Strafen androht.
Die deutsche Ministerin Brigitte Zypries sagte nach dem Treffen, ihr sei es gelungen, eine Vorverlegung der Strafbarkeit abzuwenden: "Der Versuch des Hacking ist nicht strafbar", bekräftigte die Ministerin.
Der Rahmenbeschluss selbst wurde noch nicht veröffentlicht. Die Minister berieten des weiteren über eine Verschärfung der Passkontrollen an den Grenzstellen der Schengen-Staaten durch eine elektronische Erfassung der Personendaten und Autokennzeichen. Welche Ergebnisse hier erzielt wurden, ist derzeit noch nicht bekannt.

Strafen
Laut Agenturberichten soll das Verbreiten von Viren und das Eindringen in fremde Datennetze durch "organisierte Kriminelle" mit Gefängnisstrafen von mindestens zwei und höchstens fünf Jahren geahndet werden.
Für Einzeltäter sind demnach Gefängnisstrafen zwischen einem und drei Jahren vorgesehen.
Ein gemeinsames Vorgehen der 15 EU-Staaten gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit droht unterdessen an der harten Haltung der italienischen Regierung zu scheitern.
Beim Treffen der EU-Justizminister habe es keine Annäherung zu dem Vorhaben gegeben, berichteten Diplomaten. Vor allem Italiens Justizminister Roberto Castelli habe grundsätzliche Bedenken geltend gemacht. Bedenken gegen die Vorlage der Kommission hatten aber auch andere Länder angemeldet. So fürchte beispielsweise Großbritannien mögliche Einschränkungen der Meinungsfreiheit, wenn die EU einheitliche Regeln für den Kampf gegen Ausländerhass beschließt.

EU-Vorschlag
Die EU-Kommission will die Strafen auf Computerkriminalität in den Mitgliedsländern schon seit geraumer Zeit einander angleichen. Dadurch soll die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden erleichtert werden.
Einen entsprechenden Vorschlag, der insbesondere illegale Eingriffe in Computer, die Verbreitung von Viren und koordinierte Angriffe zum Zwecke der Lahmlegung von Internet-Seiten betrifft, legten die beiden EU-Kommissare Erkki Liikanen und Antonio Vitorino bereits im letzten April vor.
Es sei "zu befürchten, dass diese Angriffe immer ausgeklügelter und dreister werden", heißt es in dem Papier der EU-Kommission.

Internationales Abkommen
Die 43 Mitgliedstaaten des Europarats sowie die USA, Kanada, Japan und Südafrika haben im November 2001 eine Konvention zur Bekämpfung der Kriminalität im Internet unterzeichnet, auf die die Harmonisierung der EU-Gesetze aufbauen soll.
Für den Europarat ist das Abkommen eine Möglichkeit "gegen den Missbrauch des Internets zu Kinderpornografie und anderen kriminellen Machenschaften" vorzugehen.
Mit der Unterzeichnung des Dokuments sollen sich Staaten zur engen Kooperation bei der Bekämpfung von "Cybercrime" verpflichten. Das setzt voraus, dass sie mit strafrechtlichen Bestimmungen gegen die "Cyberkriminalität" vorgehen und dafür "abschreckende und angemessene" Mindeststrafen vorsehen. Dazu sollen auch Freiheitsstrafen gehören.
