"Cybercrime"-Abkommen tritt in Kraft
Die 43 Mitgliedstaaten des Europarats sowie die USA, Kanada, Japan und Südafrika unterzeichnen heute in Budapest eine Konvention zur Bekämpfung der Kriminalität im Internet.
Für den Europarat ist das Abkommen eine Möglichkeit "gegen den Missbrauch des Internets zu Kinderpornografie und anderen kriminellen Machenschaften" vorzugehen.
Unterdessen befürchtet die IT-Industrie, dass das Abkommen negative Folgen für den ohnehin kränkelnden E-Commerce haben wird. Bürgerrechtler haben schwere Bedenken wegen möglicher Einschränkungen der Grundrechte durch Ausweitung der internationalen Polizeibefugnisse.
Erste Internationale gegen "Cybercrime"
Dem Europarat zufolge ist dies das erste internationale
Instrument zur Bekämpfung "der wachsenden Cyberkriminalität". Der
Text ist das Ergebnis vierjähriger Beratungen, an denen Fachleute
aus den 43 Europaratsländern sowie aus den USA, Kanada und Japan
teilnahmen.

Abschreckung
Mit der Unterzeichnung des Dokuments sollen sich Staaten zur engen Kooperation bei der Bekämpfung von "Cybercrime" verpflichten.
Das setzt voraus, dass sie mit strafrechtlichen Bestimmungen gegen die "Cyberkriminalität" vorgehen und dafür "abschreckende und angemessene" Mindeststrafen vorsehen. Dazu sollen auch Freiheitsstrafen gehören.
Als "Internet-Straftaten" werden in dem Abkommen unter anderem das unrechtmäßige Eindringen in elektronische Datennetze, der Missbrauch sowie das Fälschen und Vernichten von Daten oder Datensystemen durch "so genannte Hacker" genannt.
Unter Strafe gestellt werden soll auch, wer elektronische Systeme oder Software, "die Betrügereien im Web dienen", herstellt oder vertreibt.
Ferner verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten zum gemeinsamen "Kampf gegen Kinderpornografie im Internet". Als solche werden pornografische Darstellungen von Personen definiert, die minderjährig sind oder so aussehen, aber auch von einschlägigen Illustrationen, die Kinder oder Jugendliche darstellen. Bestraft werden soll dem Text zufolge, wer solche Abbildungen herstellt, verbreitet oder in seinem Computer gespeichert hat. Zur Bekämpfung von rassistischer und ausländerfeindlicher Propaganda im Web wird nach Angaben des Europarats derzeit ein Zusatzprotokoll erarbeitet.

Ablauf
Mit ihrem Beitritt zur Konvention sagen Staaten zu, einander bei Ermittlungen gegen mutmaßliche Internet-Straftäter Rechtshilfe zu leisten - etwa durch die Auslieferung von Verdächtigen und beschlagnahmter Daten.
Da das "Cybercrime"-Abkommen nicht unter die EU-Gemeinschaftskompetenz fällt, ist ein Beitritt der EU als Ganzes derzeit nicht möglich.
Für Österreich unterzeichnet heute Justizminister Dieter Böhmdorfer [FPÖ] die Konvention.
Internet EU-Pläne
Um das Abkommen dennoch offiziell zu unterstützen, soll laut
einem internen EU-Papier [CRIMORG 23] moch eine "Beitrittsklausel"
verabschiedet werden. Damit wird ein Beitritt der gesamten EU zum
Abkommen gegen "Cybercrime" schon jetzt festgeschrieben, der
allerdings erst dann erfolgen kann, wenn "nach den dafür
vorgesehenen Verfahren eine Gemeinschaftskompetenz geschaffen wird".
