03.07.2001

HINTERGRUND

Bildquelle: PhotoDisc

EU-Geheimpläne gegen "Cybercrime"

Seit Freitag liegt das von Industrie und Bürgerrechtsorganisationen bis zuletzt arg kritisierte Abkommen des Europarats zur Bekämpfung von "Cybercrime" in seiner endgültigen Fassung vor.

Die vom Europarat verkündeten Änderungen in letzter Minute betrafen offenbar nur die Erläuterungen, die auf das Vierfache des Vertragstexts angewachsen sind.

Die IT-Industrie befürchtet, das Abkommen werde negative Folgen für den ohnehin kränkelnden E-Commerce haben. Die Bürgerrechtler äußerten schwere Bedenken wegen möglicher Einschränkungen der Grundrechte durch Ausweítung der internationalen Polizeibefugnisse.

Interne EU-Pläne

Da das "Cybercrime"-Abkommen nicht unter die EU-Gemeinschaftskompetenz fällt, ist ein Beitritt der EU als Ganzes derzeit nicht möglich.

Um das Abkommen dennoch offiziell zu unterstützen, soll laut einem internen EU-Papier [CRIMORG 23] eine "Beitrittsklausel" verabschiedet werden.

Damit wird ein Beitritt der gesamten EU zum Abkommen gegen "Cybercrime" schon jetzt festgeschrieben, der allerdings erst dann erfolgen kann, wenn "nach den dafür vorgesehenen Verfahren eine Gemeinschaftskompetenz geschaffen wird".

Die Involvierung der EU

Diese Memo besagt auch, die EU habe "seit längerem Bemühungen" in das Verfahren investiert, um "die Standpunkte der Mitgliedsstaaten zu diesem Übereinkommen zu koordinieren".

"Seit längerem" bedeutet hier mindestens seit 1998. Das heißt, die EU war praktisch von Beginn des 1997 begonnenen "Cybercrime"-Verfahrens mit involviert.

Beitritt der USA höchst fraglich

Das Abkommen wird auch Nicht-Mitgliedern des Europarats zur Unterzeichnung offen stehen. In die Beratunge eingebunden waren neben Japan, Südafrika und anderen auch die USA.

Nachdem die US-Wirtschaftskammer ihre Regierung aufgefordert hatte, "Cybercrime" nicht zu unterzeichnen, ist deren Beitritt keineswegs ausgemacht.

Eine Langtextversion dieses Artikels befindet sich in der aktuellen Ausgabe der "c't".