Überwachung gefährdet E-Kommerz
Wenige Tage vor Ablauf der Einreichfrist am 23. März hat die EU-Kommission erste Stellungnahmen zum geplanten Cybercrime-Abkommen veröffentlicht.
Das ausführlichste der acht Papiere stammt aus der österreichischen Wirtschaftskammer und wurde vom Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie [FEEI] eingereicht.
Das Dokument ist zwar sehr moderat im Ton gehalten, der Inhalt allerdings spricht eine eindeutige Sprache.

Die Kostenfrage
Die geplanten Überwachungsmaßnahmen des Telekom-Verkehrs seien "primär öffentlich-rechtliche Staatsausgaben" und könnten damit nicht - wie vorgesehen - einfach auf die Netzbetreiber abgewälzt werden.
Im Klartext: Wenn staatliche Organe überwachen wollen, sollen sie auch die Kosten dafür tragen.
Die Verpflichtung für Netzwerkbetreiber, Verkehrsdaten [wer mit wem wann wo kommuniziert] auf längere Zeit aufzubewahren, stört die Branche ebenso wie eine Registrierungspflicht für Wertkarten-Handys.
Das Gutachten
Da das geplante Abkommen von G7-Staaten, Europarat und EU primär
auf Überwachung ["Abhören, Verkehrsdaten, Bewegungsprofile"]
abziele, sei dies im Titel auch zu erwähnen, heißt es

Verunsicherung der Konsumenten
Ebenso solle zum Schutz der Privatsphäre im "Online-Bereich das gleiche Niveau wie im Offline-Bereich bewahrt" werden.
Warum sich die Wirtschaft so um die Einhaltung des Datenschutzes sorgt, hat nicht ganz überraschend handfeste finanzielle Gründe.
Ganz offen wird befürchtet, dass der ohnehin schleppend anlaufende E-Kommerz durch Verunsicherung der Konsumenten weiteren Schaden erleiden könnte.
Die Wirtschaftskammer der USA
Die Wirtschaftskammer der über die G7-Staaten ebenfalls
eingebundenen USA hatte die US-Regierung bereits im Herbst 2000 dazu
aufgefordert, das Abkommen nicht zu unterzeichnen.
