14.06.2001

HINTERGRUND

Bildquelle:

Cybercrime-Vertrag vor Ratifikation

Vor der Sitzung des European Committee on Crime Problems [CDPC] im Europarat [COE] vom 18 - 22 June 2001, in der das umstrittene Abkommen gegen Cybercrime verabschiedet und an das Ministerkomitee zur endgültigen Absegnung übergeben wird, sind offenbar bis zuletzt Nachbesserungen angesagt.

In letzter Minute entschloss sich das European Committee on Crime Problems [CDPC] eine umfassende Liste von Änderungsbegehren, die Anwälte und Juristen dreier internationaler Datenschutz- und Bürgerrechtsorganisationen vorgelegt hatten, offiziell zu prüfen.

Industrie und Datenschützer ausgeschlossen

Von den Verhandlungen zu diesem Vertrag über die Bekämpfung von Cybercrime, der auch umfassende Auflagen für Internet Provider und Telekoms zur Datenspeicherung vorsieht, war neben den Datenschützern auch die Industrie ausgeschlossen.

Die Grenzen überschreitende Zusammenarbeit in der Überwachung von Internet und Handys regelten die Justiz- und Polizeibehörden lieber unter sich.

Österreich und Moldawien

Das heisst, österreichische Polizei, Provider und Telekoms wären verpflichtet, lokale Überwachungsmaßnahmen durchzuführen und Daten auf offizielles Begehren nach - sagen wir - Moldawien weiterzugeben, auch wenn nach österreichischem Recht keine Straftat vorliegt.

Es genügt die Strafbarkeit der Tat in Moldawien, das als eines von 43 Mitgliedern dem Europarat angehört.

Diese und viele andere Passagen, so die ACLU, EPIC und PI unisono, zeigten ganz klar, dass es den Initiatoren von "Cybercrime" keineswegs um die Strafverfolgung von Schwerverbrechern gehe, wie etwa der organisierten Kriminalität..