Nicht-Regelung als EU-Kompromiss
Im Streit über die systematische Sammlung von Telefon- und Internetverbindungsdaten befindet sich der EU-Ministerrat am Freitag auf dem Weg zu einer Einigung.
Das teilten wenigstens die deutsche Justizministerin Brigitte Zypries und ihre dänische Amtskollegin Lene Jespersen nach der Sitzung des Ministerrats mit.
Wie der "Kompromiss" nun genau lautet, bleibt noch offen und von jener "Harmonisierung" der Gesetzgebung in den Mitgliedsstaaten ist man meilenweit entfernt.
In vielen strittigen Punkten wurde die Entscheidung nämlich einfach den Nationalstaaten überlassen.
Sechs Monate bis zwei Jahre
Die Dauer der Speicherpflicht kann so zwischen sechs Monaten und zwei Jahren festgesetzt werden.
Die Entscheidung wurde mit qualifizierter Mehrheit getroffen, nach Angaben von Diplomaten waren Slowenien, die Slowakei und Irland gegen den Kompromiss. Polen konnte in letzter Sekunde überzeugt werden.
Nutzung bleibt Staaten überlassen
Auch für die Frage, zur Aufklärung welcher Verbrechen [nur bei Terror-Gefahr und schwerem Verbrechen oder auch weitergehend] die Daten verwendet werden dürfen, gibt es keine einheitliche Position im Rat. Die Mitgliedsstaaten sollen dies selbst entscheiden.
Österreichs Justizministerin Karin Gastinger [BZÖ] betonte, ein Zugriff auf die Daten werde weiterhin nur mit Gerichtsbeschluss im Rahmen eines Strafverfahrens möglich sein.
Man ist sich aber einig, die Liste von mehr als 30 Straftaten anzuwenden, die auch dem Europäischen Haftbefehl zu Grunde liegen. Hinzu kämen Taten, die wie das so genannte Stalking oder die elektronische Verbreitung von Kinderpornografie. Das Europa-Parlament hatte eine Einschränkung auf den Katalog des EU-Haftbefehls verlangt.
Die Position des EU-ParlamentsTelekom-Kostenfrage weiter unklar
Es werde mit dem Europäischen Parlament auf jeden Fall noch Verhandlungen geben, sagte Zypries. Wegen der Speicherdauer habe sie ihre Zustimmung im Rat unter den Vorbehalt gestellt, dass der deutsche Bundestag die Regelung akzeptiert.
Die Kostenregelung - ob und wie hoch die Netzbetreiber entschädigt werden - wurde ebensowenig festgeschrieben, wie es eine einheitliche Regelung über die Aufzeichnungspflicht der Daten erfolgloser Anrufe gibt.
Das EU-Parlament, vor allem die konservative Fraktion, will jedoch eine Regelung für Kostenersatz vorschreiben.
Irland, das mit einer nationalen Speicherpflicht von vier Jahren vorgeprescht war, hatte vor der Ratssitzung bereits erklärt, eine verordnete Reduktion vor dem EUGh anzufechten. In Italien gilt schon jetzt eine Speicherpflicht von drei Jahren.
Deutschland gegen Entschädigung für TelekomsDas "Kompromisspapier"
Justizministerin Karin Gastinger sprach nach der Einigung auf die EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung von einem "vernünftigen Kompromiss".
Der erste Vorschlag für die Datenspeicherung sei "sicher ambitionierter" gewesen, räumte Gatsinger ein. Wichtig sei aber einen "ersten Schritt" für eine Lösung aus setzen.
Für den Kompromiss hätten "alle Abstriche" machen müssen, so die Ministerin. Für Österreich sei die "große Flexibilität" die der nunmehrige Richtlinien-Vorschlag enthält, wichtig gewesen.
Derzeitiger Stand in Österreich
Telefondaten wurden in Österreich bisher nur zu Verrechnungszwecken für sechs Monate - die Einspruchsfrist für Rechnungen - gespeichert.
Eine Aufzeichnung von Mails oder anderen Internet-Daten gibt es in Österreich derzeit überhaupt nicht.
Eine Abfrage der Telefon-Daten war bisher und wird auch künftig nur auf Gerichtsauftrag im Rahmen eines Verbrechens auf das mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe steht, möglich sein.
Datenschutzrat gegen DatenspeicherpflichtEU-Parlament muss noch zustimmen
Ob die britische Ratspräsidentschaft sein Ziel schafft, den Entschluss noch in diesem Jahr durchzubringen bleibt aber fraglich, dafür müsste das EU-Parlament den Text der Regierungen unverändert übernehmen.
Die Abstimmung im Plenum in erster Lesung steht am 13. Dezember auf dem Programm.
Auch Gastinger rechnet mit einem endgültigen Beschluss erst während der österreichischen Präsidentschaft, mit dem tatsächlichen in Kraft treten weitere 18 Monate später.
