18.10.2005

ÖSTERREICH

Datenschutzrat gegen Datenspeicherpflicht

"Anlasslose, verdachtsunabhängige, undifferenzierte Speicherung des Telekommunikationsverhaltens der Gesamtbevölkerung" ist nach Ansicht des österreichischen Datenschutzrats eine "unverhältnismäßige Maßnahme."

Mit der europäischen Menschenrechtskonvention und dem Datenschutzgesetz sei eine derartige Vorratsspeicherung [Data Retention] unvereinbar, heißt es in der Stellungnahme des Datenschutzrates. Der Regierung wird daher eine restriktive Verhandlungslinie auf EU-Ebene empfohlen.

Welche Daten von wem gefordert werden

In der EU-Kommission ist eine neue Richtlinie in Arbeit, laut der Verkehrsdaten aus Telfonienetzen ein Jahr lang gespeichert werden sollen: wer wann wo mit wem telefoniert hat. Mindestens sechs Monate lang soll gespeichert werden, wer wem wann E-Mails geschrieben oder welche empfangen hat.

Darüber hinaus fordern Hardliner-Staaten wie Schweden, dass alle möglichen anderen Kommunikationsarten wie Chat und Instant Messaging etc. ebenso überwacht und protokolliert werden, andere wiederum fordern die Speicherung von Logfiles: wer welche Website wann abgerufen hat.

Was weiters abgelehnt wird

Eine Speicherung von Telefon-Verbindungsdaten über die - derzeit zu Abrechnungszwecken in der Regel üblichen - sechs Monate hinaus wird vom Datenschutzrat abgelehnt.

Mit Kanonen gegen Kleinkriminelle?

An ausländische Strafverfolgungsbehörden sollen nach Ansicht des Datenschutzrats nur jene Informationen weitergegeben werden, die im Anlassfall auch inländischen Behörden zur Verfügung stehen würden.

Zu bedenken geben die Datenschützer außerdem, dass von einer zwangsweisen Vorratsdatenspeicherung wohl eher Kleinkriminelle betroffen wären als Terroristen und organisierte Kriminalität.