Datenschutzrat gegen Datenspeicherpflicht
"Anlasslose, verdachtsunabhängige, undifferenzierte Speicherung des Telekommunikationsverhaltens der Gesamtbevölkerung" ist nach Ansicht des österreichischen Datenschutzrats eine "unverhältnismäßige Maßnahme."
Mit der europäischen Menschenrechtskonvention und dem Datenschutzgesetz sei eine derartige Vorratsspeicherung [Data Retention] unvereinbar, heißt es in der Stellungnahme des Datenschutzrates. Der Regierung wird daher eine restriktive Verhandlungslinie auf EU-Ebene empfohlen.
Welche Daten von wem gefordert werden
In der EU-Kommission ist eine neue Richtlinie in Arbeit, laut der Verkehrsdaten aus Telfonienetzen ein Jahr lang gespeichert werden sollen: wer wann wo mit wem telefoniert hat. Mindestens sechs Monate lang soll gespeichert werden, wer wem wann E-Mails geschrieben oder welche empfangen hat.
Darüber hinaus fordern Hardliner-Staaten wie Schweden, dass alle möglichen anderen Kommunikationsarten wie Chat und Instant Messaging etc. ebenso überwacht und protokolliert werden, andere wiederum fordern die Speicherung von Logfiles: wer welche Website wann abgerufen hat.
Wer dagegen ist
Im EU-Ministerrat scheiterte ein ganz ähnlicher
Richtlinienentwurf Anfang Oktober, da die erforderliche
Einstimmigkeit nicht erzielt werden konnte. Vor allem Staaten mit
vergleichsweise starken Datenschutzgesetzen wie Deutschland und
Österreich verweigerten ihre Zustimmung.

Was weiters abgelehnt wird
Eine Speicherung von Telefon-Verbindungsdaten über die - derzeit zu Abrechnungszwecken in der Regel üblichen - sechs Monate hinaus wird vom Datenschutzrat abgelehnt.
Ebenso sprach sich das Gremium gegen das von der britischen EU-Ratspräsidentschaft angestrebte flächendeckende Tracking von Mobiltelefonen aus [Zeit-Weg-Diagramme]. Zudem soll es keine Speicherflicht für Daten geben, die nicht auch jetzt schon von Telekoms und Internet-Providern erfasst werden.

Mit Kanonen gegen Kleinkriminelle?
An ausländische Strafverfolgungsbehörden sollen nach Ansicht des Datenschutzrats nur jene Informationen weitergegeben werden, die im Anlassfall auch inländischen Behörden zur Verfügung stehen würden.
Zu bedenken geben die Datenschützer außerdem, dass von einer zwangsweisen Vorratsdatenspeicherung wohl eher Kleinkriminelle betroffen wären als Terroristen und organisierte Kriminalität.
Die Empfehlungen des Datenschutzrates decken sich teilweise mit der offiziellen Verhandlungslinie Österreichs in Sachen Vorratsdatenspeicherung. Die Speicherung von WWW-Logfiles und Bewegungsprofilen wurde im Justiz- und im Innenministerium schon in der Vergangenheit abgelehnt. Die einjährige Speicherung von Telefon-Verbindungsdaten wäre für Österreich dagegen "vorstellbar", heißt es in den zuständigen Ressorts.
