10.10.2005

JAPAN

Urheberabgabe auf MP3-Player

Die japanische Musikindustrie will eine Abgabe auf portable Musik-Player einführen und hat nun einen Antrag an die Regierung gestellt.

Die Lizenzgebühr soll nach Vorstellungen der Plattenlabels zwei bis fünf Prozent des Verkaufspreises des Musikabspielgeräts mit Festplatten- bzw. Flash-Speicher betragen.

Mit dem Geld sollen Plattenlabels und Künstler für Umsatzverluste durch Kopieren entschädigt werden.

Keine Festplatten-Abgabe

Auch in Österreich wollte die Austro-Mechana mit Sommer 2005 eine Urheberrechtsabgabe [URA] auf Heim-PCs einführen, scheiterte mit dem Vorhaben aber vor dem Obersten Gerichtshof.

Im Bereich der Musik-Player konnte die Austro-Mechana die URA in einem Musterprozess gegen Gericom jedoch durchsetzen.

In der Begründung argumentierte der OGH damit, dass auf Festplatten in Heim-PCs nicht nur urheberrechtlich geschützte Inhalte wie Musik und Filme, sondern zu einem gewichtigen Teil auch Daten, für die keine Gebühr zu bezahlen ist, gespeichert werden.

Für solche Situationen sehe der Gesetzgeber keine Vergütungspflicht nach der Leerkassettenvergütung vor.

Europäische Entwicklung beobachten

In Österreich sind Urheberabgaben nach der "Leerkassettenvergütung" von 1980 bisher nur auf Datenträger [z.B. CDs, DVDs, Festplatten, Flash-Speicher] gesetzlich erlaubt.

Die Geräte selbst - vom Videorekorder bis zum CD-Brenner - dürfen nicht mit entsprechenden Abgaben belegt werden. Für eine etwaige Ausweitung auf Heim-PCs bedarf es einer eigenen Gesetzesänderung.