Handel läuft Sturm gegen Festplattenabgabe
Schon lange wurde darüber diskutiert, nun wird es offenbar ernst: Ab Mitte 2005 plant die Verwertungsgesellschaft Austro-Mechana die Einführung einer Urheberrechtsabgabe [URA] auf Heim-PCs und Festplatten.
Der österreichische IT-Handel läuft gegen die Gebühr Sturm. Eine derartige deutliche Verteuerung von PCs und Festplatten in Österreich würde zu einer Abwanderung der Käufer zu ausländischen Online-Shops führen, meint der Geschäftsführer des IT-Distributors Actebis, Gerald Maier.
Darüber in welcher Höhe diese Gebühr geplant ist, gibt es noch keine Angaben. Der Tarif werde gemeinsam mit der Interessensvertretung der Industrie in der Wirtschaftskammer ausgehandelt, so Austro-Mechana-Sprecher Helmut Steinmetz.
Die Abgabe betrifft nur den PC zuhause, Server und Office-PCs in Unternehmen sind nicht betroffen.
Abhängig von Gericom-Prozess
Die Einführung hängt dabei vom Ausgang des Prozesses der
Austro-Mechana gegen den PC-Händler Gericom ab, den sie in erster
Instanz gewonnen hat. Gericom wurde wegen Nichtzahlung der URA auf
MP3-Player mit Flashspeicher geklagt, die Klage wurde auf die
Zahlung einer URA auf Festplatten erweitert.

Tarifspekulationen
In Österreich sind Urheber-Abgaben nur auf Datenträger gesetzlich erlaubt. Die Geräte selbst - vom Videorekorder bis zum CD-Brenner - dürfen nicht mit entsprechenden Abgaben belegt werden.
Actebis spricht in seiner Aussendung davon, dass zur Zeit URA-Tarife von 30 Euro für eine 40 GB Festplatte zur Diskussion stünden. "Hier werden Äpfeln mit Birnen vermischt," so Steinmetz. "Wir haben nie einen Tarif genannt. Diese Gebühr bezieht sich auf MP3-Player mit integrierter Festplatte und hat nichts mit der geplanten Festplattenabgabe im Heimbereich zu tun."
Die genannten 30 Euro seien zudem der Straftarif [nach Zahlungsaufforderung des Händlers], so Steinmetz weiter. Wird die Abgabe vom Händler sofort berappt, würden nur 20 Euro für einen 40-GB-Player fällig.
Aktuell ist im Verkaufspreis einer DVD mit 4,7 GB eine Leerkassettenabgabe von 36 Cent inkludiert.
Orientiert man sich an diesen Preisen, könnte die Gebühr für Festplatten im Heimanwender-Bereich auf etwa acht Cent pro GB Speicherplatz kommen - bei einer 300 GB Platte immerhin 24 Euro.
"Leerkassettenvergütung" seit 1980
Eine Urheberabgabe wird laut der "Leerkassettenvergütung" von
1980 fällig, sobald ein urheberrechtlich geschütztes Werk [zB. eine
Musik-CD] auf ein Speichermedium kopiert wird, da dies eine
Vervielfältigung zur zusätzlichen privaten Nutzung darstellt. Die
eingehobene Gebühr wird an die Rechteinhaber weitergeleitet.

Amazon liefert derzeit nicht nach Österreich
"Die Leerkassettenvergütung gilt bisher nur für Trägermedien wie etwa Kassetten oder CDs, jedoch nicht für Geräte oder Teile von Geräten wie PCs und Festplatten. Die Ausweitung dieser Abgabe auf letztere muss durch den Gesetzgeber legitimiert werden. Dass sie einfach durch ein Gerichtsurteil durchgesetzt werden soll, ist bedenklich", meint der Anwalt Steven Roberts von der Rechtsanwaltskanzlei Baier Lambert.
Das Argument, die Festplatte sei fixer Bestandteil des PCs und gehöre daher zum Gerät, sei einfach nur "hanebüchen", so Steinmetz. "Die Festplatte ist eindeutig ein Speichermedium, sie wird woanders produziert und kann auch ausgetauscht werden."
Auch die Angst vor einer Kundenabwanderung, etwa zu deutschen Online-Shops, sei unbegründet, da auch dort schon bald die Urheberabgabe für Festplatten eingeführt werde. Ein entsprechender Prozess laufe bereits.
Zudem seien auch ausländische Händler, die Kunden in Österreich belieferten, zur Abgabenzahlung verpflichtet. Paradebeispiel sei Amazon, der derzeit keine abgabepflichtigen Produkte nach Österreich liefert, da man mit der Austro-Mechana erst entsprechende Zahlungsvereinbarungen treffen muss.
Industrie will EU-weite Regelung
"Wir sind für einheitliche, EU-weite Regelungen zur Handhabung der URA", so Maier. Grundsätzlich sei gegen eine Urheberrechtsabgabe nichts einzuwenden, sie müsse sich aber "in vernünftigen Bereichen bewegen".