30.08.2005

ÖSTERREICH

Keine Abgaben auf Festplatten

Bei Festplatten von PCs und Notebooks wird es nun doch zu keinen Preiserhöhungen durch die ursprünglich von den Verwertungsgesellschaften geplante Urheberrechtsabgabe kommen.

Laut einem aktuellen Urteil des Obersten Gerichtshofes [OGH] wird es künftig keine Urheberrechtsvergütung für Festplatten in PCs und Notebooks geben, teilte der IT-Handel am Dienstag mit. MP3-Player sind hingegen - wie auch bisher - vergütungspflichtig.

Die "Leerkassettenvergütung" im Sinne des Urheberrechtsgesetzes [UrhG] sei damit nun rechtskräftig verhindert worden, hieß es. Zu Preiserhöhungen durch die Abgabe war es auch bisher nicht gekommen, da sich die Branche mit den Verwertungsgesellschaften für die Zeit bis zum Urteil darauf geeinigt hatte, in der Zwischenzeit keine Gebühren für Festplatten zu verrechnen.

Kein Unterschied zwischen analog und digital

Trägermaterial, das in MP3-Player integriert ist, und wechselbare Speicherkarten für solche Geräte, die in weit überwiegendem Maß zur Vervielfältigung zum eigenen oder privaten Gebrauch benützt werden, unterliegen hingegen der Urheberrechtsabgabe.