Urheberabgabe auf Multifunktionsgeräte
In Deutschland müssen Käufer von Multifunktionsgeräten wie Druckern mit Scan- und Kopierfunktion künftig möglicherweise tiefer in die Tasche greifen.
Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte in einem Musterprozess den Hersteller Hewlett-Packard [HP] zur Zahlung von Abgaben auf die Geräte nach dem Urheberrechtsgesetz. Die Richter gaben der Verwertungsgesellschaft "Wort" Recht und sprachen ihr 1,4 Millionen Euro zu.
Der Industrieverband BITKOM kritisierte die Höhe der Abgabe."Wir streiten nicht über das Ob", sagte ein BITKOM-Sprecher.
Die nach dem Urheberrechtsgesetz vorgesehenen Abgaben von 38,35 bis 613,56 Euro je Gerät seien von der Industrie nicht zu bezahlen.
Lage in Österreich
In Österreich wird bereits jeder Scanner und jedes Kopier-, Fax-
und Multifunktionsgerät mit einer einmaligen leistungsabhängigen
"Gerätevergütung" durch den Importeur belastet. Diese ist bei der
Literar-Mechana zu entrichten.

Gebühr abhängig von Leistungsfähigkeit
Die Höhe der Abgabe ist nach Angaben des Gerichts abhängig von der Leistungsfähigkeit des jeweiligen Gerätes.
Mit der Pauschale, die jeder Käufer sonstiger Vervielfältigungsgeräte in Deutschland automatisch mit dem Kaufpreis bezahlt, wird das Recht vergütet, im gesetzlichen Rahmen Text- und Bilddokumente für private Zwecke zu kopieren.
"Wir müssen uns fragen, ob in Deutschland noch Multifunktionsgräte verkauft werden können", reagiert HP-Geschäftsführerin Regine Stachelhaus auf das Urteil.
Hewlett-Packard wird gegen das Urteil Revision einlegen.
Führende Anbieter wie Brother, Canon, Epson, Lexmark und Xerox sowie Kyocera Mita verlangten in einer gemeinsamen Stellungnahme eine Modernisierung des Urheberrechts. Farb-Multifunktionsgeräte würden im Handel bereits für weniger als 100 Euro angeboten. Bestätigt der BGH das Urteil, würden sich die Preise nach Angaben der Hersteller nahezu verdoppeln.
