01.04.2004

SONDERWEG

Musik-Tauschbörsen in Kanada legal

Ein kanadisches Bundesgericht hat in einem überraschenden Urteil die Nutzung von Musik-Tauschbörsen praktisch für völlig legal erklärt.

Das Urteil bestätigte einerseits die von der Musikindustrie heftig angefeindete Entscheidung des Copyright Board of Canada [CB] vom Dezember, nach der das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Songs via Tauschbörsen in Kanada nicht strafbar ist.

Andererseits ging Richter Konrad von Finckenstein aber noch weiter und erklärte auch die Bereitstellung von geschütztem Material für rechtens. Für Finckenstein ist das schlicht mit Fotokopiergeräten in öffentlichen Bibliotheken vergleichbar.

Der Anlass

In dem Prozess ging es eigentlich um die Identität von bestimmten Tauschbörsennutzern:

Die Canadian Recording Industry Association [CRIA] hatte die Bekanntgabe der Identitäten von 29 Filesharern gefordert. Fünf kanadische Internet-Service-Provider [ISP] sollten Namen und Anschrift der unbekannten Internet-Nutzer bekannt geben.

Das Bundesgericht wies das einerseits mangels öffentlichen Interesses und auch wegen technischer Unklarheiten zurück, womit die Klagen gegen die Tauschbörsennutzer nicht weitergeführt werden können, ging dann aber in der Urteilsbegründung noch viel weiter.

Sonderweg Kanada

Sollte das Urteil des Bundesgerichts halten, würde Kanada seinen Sonderweg in Urheberrechtsfragen noch weiter fortsetzen:

In Kanada waren schon bisher selbst angefertigte Kopien von Songs und Filmen fast ohne Einschränkung legal, wobei die Quelle des Materials keine Rolle spielt.

Dafür sind allerdings die pauschalen Urheberabgaben auf beschreibbare Datenträger in Kanada auch besonders hoch: Auf einen CD-Rohling kommen 0,77 kanadische Dollar [rund 0,5 Euro], und zwar egal, welche Daten gebrannt werden.

Berufung wahrscheinlich

Die CRIA kündigte unterdessen an, dass sie das Urteil gründlich prüfen und wahrscheinlich Berufung einlegen wird.

Der Verband der österreichischen Phonoindustrie, IFPI, legt zudem Wert auf die Feststellung, dass "aufgrund der europäischen Rechtslage eine solche Entscheidung" in Europa "nicht möglich wäre, weil das Verteilen von Musik und anderen geschützten Contents im Internet unter das 'Making Available Right' der EU-Copyright-Richtlinie fällt und demnach ohne Zustimmung der Rechteinhaber illegal" sei.