15.12.2003

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Tauschbörsen-Nutzung in Kanada erlaubt

In Kanada ruft eine Entscheidung des Copyright Board of Canada [CB] erneuten Unmut bei der Musikindustrie hervor.

Demnach ist das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Songs aus Tauschbörsen in Kanada nicht strafbar, die Bereitstellung von Songs jedoch schon. Auch das Brennen von heruntergeladenen Songs auf CD ist straffrei.

Zudem verfügte das CB eine Abgabe von bis zu 25 USD auf MP3-Player [je nach Speicherkapazität] wie Apples iPod. Damit werden diese mit Leer-CDs und Musikkassetten gleichgestellt, für die ebenfalls eine Abgabe bezahlt werden muss.

Musikindustrie skeptisch

Das kanadische Copyrightgesetz ist der Musikindustrie bereits seit längerem ein Dorn im Auge, unter anderem weil dieses kein Verbot der Umgehung von Kopierschutzmechanismen enthält.

Ein Anwalt in Vertretung der kanadischen Musikindustrie sagte, dass die Gruppe immer noch der Meinung sei, dass das Herunterladen von Songs illegal sei. Zudem wolle man zuerst abwarten, ob die Entscheidung auch vor Gericht hält.

Laut dem Entscheid des BC sind Kopien auf Festplatten für den persönlichen Gebrauch zulässig, solange keine Abgabereglung dafür festgelegt wurde und die Gerichte oder der Gesetzgeber den Regulatoren eine andere Auslegung vorgibt. Bis jetzt haben die Urheberrechtsinhaber noch keine Abgabe auf Festplatten verlangt, laut einem Vertreter sei dies auch nicht vorgesehen.