02.12.2005

DATA RETENTION

Nicht-Regelung als EU-Kompromiss

Im Streit über die systematische Sammlung von Telefon- und Internetverbindungsdaten befindet sich der EU-Ministerrat am Freitag auf dem Weg zu einer Einigung.

Das teilten wenigstens die deutsche Justizministerin Brigitte Zypries und ihre dänische Amtskollegin Lene Jespersen nach der Sitzung des Ministerrats mit.

Wie der "Kompromiss" nun genau lautet, bleibt noch offen und von jener "Harmonisierung" der Gesetzgebung in den Mitgliedsstaaten ist man meilenweit entfernt.

In vielen strittigen Punkten wurde die Entscheidung nämlich einfach den Nationalstaaten überlassen.

Sechs Monate bis zwei Jahre

Die Dauer der Speicherpflicht kann so zwischen sechs Monaten und zwei Jahren festgesetzt werden.

Die Entscheidung wurde mit qualifizierter Mehrheit getroffen, nach Angaben von Diplomaten waren Slowenien, die Slowakei und Irland gegen den Kompromiss. Polen konnte in letzter Sekunde überzeugt werden.

Nutzung bleibt Staaten überlassen

Auch für die Frage, zur Aufklärung welcher Verbrechen [nur bei Terror-Gefahr und schwerem Verbrechen oder auch weitergehend] die Daten verwendet werden dürfen, gibt es keine einheitliche Position im Rat. Die Mitgliedsstaaten sollen dies selbst entscheiden.

Österreichs Justizministerin Karin Gastinger [BZÖ] betonte, ein Zugriff auf die Daten werde weiterhin nur mit Gerichtsbeschluss im Rahmen eines Strafverfahrens möglich sein.

Telekom-Kostenfrage weiter unklar

Es werde mit dem Europäischen Parlament auf jeden Fall noch Verhandlungen geben, sagte Zypries. Wegen der Speicherdauer habe sie ihre Zustimmung im Rat unter den Vorbehalt gestellt, dass der deutsche Bundestag die Regelung akzeptiert.

Die Kostenregelung - ob und wie hoch die Netzbetreiber entschädigt werden - wurde ebensowenig festgeschrieben, wie es eine einheitliche Regelung über die Aufzeichnungspflicht der Daten erfolgloser Anrufe gibt.

Das EU-Parlament, vor allem die konservative Fraktion, will jedoch eine Regelung für Kostenersatz vorschreiben.

Das "Kompromisspapier"

Justizministerin Karin Gastinger sprach nach der Einigung auf die EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung von einem "vernünftigen Kompromiss".

Der erste Vorschlag für die Datenspeicherung sei "sicher ambitionierter" gewesen, räumte Gatsinger ein. Wichtig sei aber einen "ersten Schritt" für eine Lösung aus setzen.

Für den Kompromiss hätten "alle Abstriche" machen müssen, so die Ministerin. Für Österreich sei die "große Flexibilität" die der nunmehrige Richtlinien-Vorschlag enthält, wichtig gewesen.

Derzeitiger Stand in Österreich

Telefondaten wurden in Österreich bisher nur zu Verrechnungszwecken für sechs Monate - die Einspruchsfrist für Rechnungen - gespeichert.

Eine Aufzeichnung von Mails oder anderen Internet-Daten gibt es in Österreich derzeit überhaupt nicht.

EU-Parlament muss noch zustimmen

Ob die britische Ratspräsidentschaft sein Ziel schafft, den Entschluss noch in diesem Jahr durchzubringen bleibt aber fraglich, dafür müsste das EU-Parlament den Text der Regierungen unverändert übernehmen.

Die Abstimmung im Plenum in erster Lesung steht am 13. Dezember auf dem Programm.

Auch Gastinger rechnet mit einem endgültigen Beschluss erst während der österreichischen Präsidentschaft, mit dem tatsächlichen in Kraft treten weitere 18 Monate später.