EU bereitet Klage gegen Österreich vor
Die EU-Kommission werde Österreich "aller Voraussicht nach" wegen der Handymastensteuer klagen, so die Zeitung [Samstag-Ausgabe].
Die Dienststellen der für Telekommunikation zuständigen EU-Kommissarin Viviane Reding hätten dem Vernehmen nach bereits das kommissionsinterne Verfahren zur Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Republik Österreich wegen der Handymastensteuer gestartet.
Derzeit liege die Sache beim juristischen Dienst, wo in Konsultation mit anderen Dienststellen die abschließende Prüfung und Formulierungen der Details erfolge.
Ein solches Verfahren führe in der Regel innerhalb von sechs bis acht Wochen zur offiziellen Eröffnung eines Verfahrens in Form eines an Außenministerin Ursula Plassnik [BZÖ] gerichteten Mahnschreibens, hieß es in Kommissionskreisen laut Bericht.
Vorverfahren gegen Handymasten-SteuerNachteil für neue Anbieter
Es werde erwartet, dass der Brief im Laufe der zweiten Novemberhälfte an die Ständige Vertretung Österreichs in Brüssel übermittelt werde.
Ein Auskunftsersuchen, wie es die Kommission üblicherweise vor Einleitung eines Verfahrens an die österreichischen Behörden richtet, sei bisher noch nicht eingetroffen, hieß es Freitagnachmittag.
Hauptkritikpunkt sei, so der "Standard", die Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der Verbraucher, weil neuere Anbieter gegenüber dem früheren Monopolisten mobilkom austria benachteiligt seien, da sie die Kosten durch die Handymastensteuer - rund 21.000 Euro pro Sendeanlage - auf weniger Kunden umlegen müssen.
NÖ-Mastensteuer kostet 60 Mio. jährlichAuf diese Ungleichbehandlung hatte die Kommission von Anfang an hingewiesen.
EU-Kommission bekräftigt ihre KritikKritik an Ungleichmäßigkeit
Zweiter Hauptkritikpunkt, auf den Brüssel ebenfalls wiederholt hingewiesen hat, sei, dass Handymasten auf öffentlichem Grund von der Steuer ausgenommen sein sollen.
Verschont bleiben von der Steuer sollen rund 700 Sendeanlagen der Nökom, die je zur Hälfte dem Land Niederösterreich und dem Landesenergieversorger EVN gehören.
Die EU-Kommission wolle offenbar mit diesem raschen Vorgehen verhindern, dass andere österreichische Bundesländer dem Beispiel folgen, so die Zeitung weiter. Denn Niederösterreich sei derzeit EU-weit ein Präzedenzfall.
Die belgischen Fälle, zu denen es ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes gibt, bezogen sich auf Abgaben, die Anfang und Mitte der Neunzigerjahre erhoben wurden und heute nicht mehr gelten. Die EU-Kommission wolle auch unbedingt noch vor dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Jänner 2006 rechtliche Schritte einleiten.
Halb-Urteil zur belgischen Mastensteuer
