15.09.2005

HANDYSTEUER

EU-Kommission bekräftigt ihre Kritik

Die EU-Kommission in Brüssel hat nun die Bedingungen auch ausformuliert, die erfüllt werden müssen, um ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wegen der geplanten Handymasten-Steuer in Niederösterreich zu vermeiden.

Sollten die Ausnahmen von der Steuer für Anlagen auf öffentlichem Grund fallen, "würde dies die Lage verbessern", sagte Martin Selmayr, der Sprecher der zuständigen EU-Kommissarin Viviane Reding, sehr diplomatisch.

Zu Berichten, wonach die niederösterreichische Landesgesellschaft Nökomm, die Breitband-Internet-Zugang über WLAN anbietet, weiterhin von der Abgabe ausgenommen sein soll, wollte sich der Sprecher nicht im Detail äußern.

Die Sendeanlagen der Nökom

Unerwartet kommt das freilich nicht. Die Abschaffung wettbewerbsverzerrender und protektionistischer nationaler Gesetze stellt das Fundament des EU-Konsenses überhaupt dar.

Das niederösterreichische Abgabengesetz ist nämlich derzeit so formuliert, dass die Nökom, an der die Landesregierung und der Landesstromversorger EVN jeweils die Hälfte halten, von den Abgaben ausgenommen wurde.

Die Nökom bietet "Sprach- und Datennetze für öffentliche und/oder landesnahe Einrichtungen" an und ist dabei, für ein WLAN-Netz Hunderte Sendeanlagen zu errichten. Den Umstand, dass zwei ÖVP-Politiker, die als Architekten der Handymasten-Steuer gelten, im Aufsichtsrat der EVN sitzen, bezeichnet die Klubobfrau der Grünen, Madeleine Petrovic "politisch als absolut unvereinbar".

Bedingung Nummer zwei

Die zweite Bedingung der EU-Kommission ist, dass die Handymasten-Steuer zu keiner Bevorzugung von alten gegenüber neuen Marktteilnehmern führe, erklärte der Sprecher.

Eine solche Bevorzugung müsse nicht explizit in dem Gesetz stehen, sondern könne sich auch wirtschaftlich ergeben. "Wenn beide Punkte fallen, gäbe es kein Problem."

Die EU-Kommission will ihre Prüfung zur niederösterreichischen Handymasten-Steuer Mitte Oktober abschließen. Anschließend werde Reding über die Einleitung eines Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof [EuGH] entscheiden.

Das EuGH-Urteil zu einer Abgabe auf Handymasten in Belgien von vergangener Woche "hat unsere Rechtsauffassung der Kommission gefestigt", bekräftigte Selmayr die Kritik der Kommission am geplanten niederösterreichischen Gesetz.

Aus der Sicht St. Pöltens

"In Niederösterreich herrscht freilich eine ganz andere Sicht der Dinge. Perfekt", reagierte Niederösterreichs VPNÖ-Klubobmann Klaus Schneeberger auf die signalisierte Bereitschaft der EU-Kommission, in Sachen Handymasten-Steuer unter zwei Bedingungen von einem Vertragsverletzungsverfahren abzusehen.

Die Argumente der Gegner seien "wie ein Kartenhaus" zusammengebrochen. In der Forderung, dass Anlagen auf öffentlichem Grund nicht ausgenommen seien dürften, sah Schneeberger in Wahrheit Kritik an der Bundesregelung, da das Telekommunikationsgesetz diese Ausnahme vorsehe.

Für den Klubobmann bedeutet die EU-Stellungnahme, dass Niederösterreich nun mit dem Bund Gespräche führen werde, wie das Gesetz zu interpretieren sei: "Wir haben überhaupt kein Problem damit, die Sendeanlagen auf öffentlichem Grund einzubeziehen". Wenn die EU das so sehe, habe der Bund, bzw. der zuständige Minister Vizekanzler Hubert Gorbach [BZÖ], Handlungsbedarf. Seitens des Landes würde das Gesetz dahingehend geändert werden.