30.09.2005

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Vorverfahren gegen Handymasten-Steuer

Der Streit über die niederösterreichische Handymasten-Steuer hat nun die Gerichte erreicht.

Der fünftgrößte österreichische Mobilfunkbetreiber "3" [Hutchison] hat Anfang der Woche einen Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof [VfGH] eingebracht, dieser hat nun ein Vorverfahren eingeleitet.

Nun sei Niederösterreich am Zug, eine Stellungnahme abzugeben, hieß es am Freitag aus dem VfGH.

Die Mitbewerber mobilkom austria, T-Mobile Austria, One und tele.ring haben bereits angekündigt, ebenfalls einen Antrag einzureichen. "3"-Chef Berthold Thoma begründete den Individualantrag unter anderem damit, dass sein Unternehmen auf Grund der noch geringen Kundenzahl von der Steuer bei weitem stärker betroffen wäre als die Konkurrenz.

Keine Chance für Mastensteuer

Vergangene Woche hatte der Verfassungsrechtler Heinz Mayer auf einer Veranstaltung der Mobilfunkbranche gemeint, das Gesetz werde weder vor dem VfGH noch vor dem Europäischen Gerichtshof [EuGH] halten.

Demnach sei Niederösterreich gar nicht zur Einhebung einer derartigen Steuer berechtigt. Außerdem sei das Gesetz diskriminierend. Des weiteren dürfe nach EU-Gemeinschaftsrecht - und da auch nur vom Bund - lediglich die Errichtung, aber nicht der Betrieb, wie in Niederösterreich festgeschrieben, besteuert werden.

Auf diese Punkte sowie die Freiheit der Erwerbstätigkeit und das Recht auf freie Meinungsäußerung stützt sich auch die Klage von "3".

Gorbach: "Murksgesetz hoffentlich bald Geschichte"

Wenn die Netzbetreiber bereit seien, die Zahl der Masten zu reduzieren und zu einer gemeinsamen Konzeption mit dem Land zu kommen, "wird es keine Steuer geben", betonte Pröll neuerlich.

Vizekanzler und Infrastrukturminister Hubert Gorbach [BZÖ] hingegen will weiter das Gesetz kippen. "Dieses Murksgesetz wird hoffentlich bald Geschichte sein", sagte er vergangene Woche nach den Aussagen von Verfassungsrechtler Mayer.