MS sieht Symbolcharakter in Kartellurteil
Der Softwarehersteller Microsoft sieht in dem für den Hersteller positiven Kartell-Urteil in den USA von letzter Woche ein Lehrbeispiel für Europa.
"Ich hoffe, dass die Leute in Europa und auf der ganzen Welt eine Pause einlegen und sich vielleicht ein wenig Zeit nehmen, um das US-Urteil zu lesen", sagte Brad Smith, juristischer Berater bei Microsoft. Das Urteil behandle viele der selben Fragen, die derzeit in Europa diskutiert werden, so Smith weiter.
In einem Telefoninterview sagte Smith zudem, dass Microsoft nähere Information benötige, welche Files entfernt werden sollen, um dem EU-Urteil Folge leisten zu können.
Die EU-Kommission hatte im März entschieden, dass der Hersteller in Europa wettbewerbswidrig gehandelt hat und unter anderem eine Geldstrafe von 497 Millionen Euro sowie Auflagen wie die Trennung des Media Players vom Betriebsystem Windows verhängt.
Microsoft hat letzte Woche die Buße bezahlt, allerdings ist der Fall derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof der Ersten Instanz in Luxemburg in Berufung.

Begrüßung des US-Urteils
Während die Kommission bei einer möglichen Suspendierung der Rechtsmittel befürchtet, dass diese in den nächsten Jahren irrelevant werden könnten, argumentiert Microsoft, dass diese der Firma unreparierbaren Schaden zufügen würden.
In den USA haben sowohl Microsoft als auch die Regierung die Zurückweisung der Berufung begrüßt. Der US-Bundesstaat Massachusetts hatte sich bis zuletzt gegen die Einigung des US-Justizministeriums mit Microsoft gewehrt und härtere Auflagen verlangt.
Die Gegner führten an, dass die verhängten Sanktionen wenig Einfluss auf das Verhalten der Firma habe, sah das US-Gericht die Geschäftspraktiken in einer ausreichenden Art geändert, ohne die Firma zu schädigen. "We say, Well done!", so das Urteil des Berufungsgerichts zu dem Ersturteil.
"Tausende Blumen blühen zu lassen ist üblicherweise eine gute Idee, doch in diesem Fall kommt das Gericht zu dem Schluss [...], dass eine derart drastische Fragmentierung den Konsumenten wahrscheinlich schaden würde", so die Richter über den Antrag der Kläger, verschiedene Windows-Versionen auf den Markt zu bringen.

EU-Gericht gegen Kommission
Während also das US-Gericht mit der US-Regierung schlussendlich einer Meinung war, sei der EU-Gerichtshof der ersten Instanz viel mehr auf Konfrontation mit der EU-Kommission, meint Jonathan Baker, Jus-Professor an der American University in Washington.
In den letzten Jahren habe es drei Entscheidungen der Kommission gegen Firmen-Merger aufgehoben und zahlreiche "manifeste Fehler" aufgedeckt.
Die Entscheidung liegt nun beim Vorsitzenden des Europäischen Gerichtshofs der Ersten Instanz, Bo Vesterdorf. Er entscheidet über den Einspruch, den Microsoft Anfang Juni gegen das EU-Urteil eingebracht hat.
Die Kommission hat in ihrem Urteil Microsoft 90 Tage gegeben, um den die Software Windows Media Player vom Betriebssystem Windows zu trennen. Zudem hat Microsoft 120 Tage Zeit, bei Betriebssystemen für Server technische Angaben zu den Schnittstellen offen zu legen. Diese Auflagen hat die EU vorerst außer Kraft gesetzt.
