EU setzt Sanktionen gegen Microsoft aus
Die EU-Kommission setzt die verhängten Sanktionen aus dem Kartellprozess gegen den Softwarehersteller Microsoft bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung aus.
Damit soll dem Vorsitzenden des Europäischen Gerichtshofs der Ersten Instanz in Luxemburg, Bo Vesterdorf, Zeit gegeben werden, über einen Einspruch des Unternehmens zu entscheiden, teilte die Kommission am Sonntag in Brüssel mit.
Microsoft hatte bereits Anfang des Monats gegen den Beschluss der EU Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht, die die Aussetzung der von der Kommission verhängten Auflagen zum Ziel hatte.
Die Kommission kam nun einer möglichen richterlichen Verfügung zuvor. Aus EU-Kreisen hieß es, Vesterdorf sei bereits am Freitagabend über die Aussetzung der Sanktionen informiert worden. Microsoft hatte diese am Freitag beantragt.
Die EU hatte Ende März die bis dato höchste Kartellstrafe von 497 Millionen Euro sowie die Entkoppelung des Media Players vom Betriebsystem Windows und mehr Zugang für die Konkurrenz zu den Grundlagen des Betriebsystems verhängt.

Frist läuft ab
Die Kommission hat in ihrem Urteil Microsoft 90 Tage gegeben, um den die Software Windows Media Player [WMP] vom Betriebssystem Windows zu trennen.
Dabei können die Computerhersteller selber entscheiden, ob sie Windows mit dem WMP oder mit einem Konkurrenzprodukt wie dem RealPlayer ausliefern.
Zudem hat Microsoft 120 Tage Zeit, bei Betriebssystemen für Server technische Angaben zu den Schnittstellen offen zu legen.
Die Kommission bekräftigte, dass sie die geforderten Abhilfen nach wie vor für vernünftig und ausgewogen halte. Sie seien im öffentlichen Interesse und nötig, um den Wettbewerb wieder herzustellen.