16.05.2003

HOLLYWOOD

Bildquelle: fuZo

Breite Front gegen DVD-Kopiersoftware

Die US-Filmindustrie macht deutlich, dass sie in Sachen DVD-Kopiersoftware mit Nachdruck ihr in Anspruch genommenes Recht durchsetzen will.

Parallel zu dem derzeit laufenden Verfahren gegen das Softwareunternehmen 321 Studios klagten nun die Filmstudios Paramount und Twentieth Century Fox gegen fünf weitere Hersteller von DVD-Kopiersoftware.

Der Antrag auf einstweilige Verfügung wurde gegen Internet Enterprises, RDestiny LLC, HowtocopyDVDs.com, DVDBackupbuddy.com und DVDSqueeze.com eingebracht. Ein Zeitpunkt für eine erste Anhörung ist noch nicht bekannt.

Die Vermutung liegt jedoch nahe, dass die Richter in diesem Verfahren sich ähnlich wie in dem gegen 321 Studios auf den Ausgang vorheriger Prozesse stützen werden.

MPAA vs. 321 Studios

Vor einem US-Bezirksgericht in Kalifornien findet das Verfahren statt, das klären soll, ob das Kopierprogramm "DVD X Copy" von 321 gegen das US-Copyright-Gesetz Digital Millenium Copyright Act [DMCA] verstößt oder nicht.

Die zuständige Richterin Susan Illston sieht sich selbst von bisherigen Urteilen zu Gunsten der jeweiligen Inhaber des Urheberrechts weitgehend überzeugt, sprach jedoch bei dem Hearing am Donnerstag noch kein abschließendes Urteil.

Sie bezog sich dabei auf zwei Urteile in vergleichbaren Fällen: die MPAA [Motion Pictures of America Association] gegen die Webseite 2600.com sowie USA gegen den Softwarehersteller ElcomSoft, wonach Inhaber eines Copyrights die Hersteller von Software, die zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen eingesetzt werden kann, verfolgen können.

Das Recht auf Privatkopie

Bei dem Hearing argumentierten die Filmstudios, dass die Software von 321 das DMCA verletze, indem es die Umgehung der Kopierschutzmaßnahmen ermögliche.

Den Filmstudios sei es egal, was die User mit den kopierten DVDs anschließend machen wollten ¿ allein der Umstand, dass diese kopiert wurden, sei schon eine Verletzung geltenden [Copyright-] Rechtes.

Die Anwältin der 321 Studios, Darlyn Durie, brachte die wiederholt geäußerten Argumente vor, wonach ein Urteil gegen 321 dem Entzug der freien Meinungsäußerung gleichkäme.

321 argumentiert, dass ihre Software DVD-Besitzer beschütze, indem sie ihnen die Möglichkeit bietet, Sicherheitskopien von den bis zu 30 USD teuren Scheiben zu machen, und sie damit vor einem möglichen finanziellen Verlust durch Beschädigung der Originale bewahre.

Argumente von derselben Seite

Die Filmstudios pochen in ihrer Argumentation auf den DMCA, der den Verkauf von Software, die zur Umgehung oder zum Knacken von Kopierschutzmechanismen vorgesehen ist, verbietet.

321 kontert ebenfalls mit dem DMCA, wonach Software-Besitzern das Umgehen von Kopierschutzmechanismen erlaubt werde, wenn die Kopien für den eigenen Gebrauch bestimmt sind.