31.12.2002

2002

Bildquelle: ORF.at

Copyright wird neu definiert

Beim Schutz von Urheberrechten wurde 2002 in erster Linie juristisch Neuland betreten.

Während in der Praxis das bekannte Spiel von neuen Schutztechnologien und deren Umgehung wie gehabt weiterlief, wurde in Europa über die Umsetzung der EU-Copyright-Richlinie gestritten, während in den USA das umstrittene Copright-Gesetz DMCA [Digital Millennium Copyright Act] seine ersten Tests vor Gericht erlebte.

Daneben wurden aber auch die Grenzen des DMCA, der Elemente der geplanten EU-Regelung vorwegnimmt, durch angekündigte und wieder zurückgenommene Klagen ausgiebig ausgelotet.

Erfolg für die Filmindustrie

Nach zweieinhalb Jahren juristischer Gefechte ging im Juli eine der aufsehenerregendsten Auseinandersetzungen rund um den DMCA zu Ende.

Die Betreiber der Webseite 2600.com gaben damals bekannt, dass sie ihren Fall nicht vor das höchste US-Gericht, den Supreme Court, bringen werden.

Geheimhaltung per Urheberrecht

Im August machte ein Versuch von Anwälten Hewlett-Packards Furore, eine Sicherheitslücke mit dem DMCA geheim zu halten.

Nach öffentlichen Protesten pfiff der Konzern seine Rechtsvertreter allerdings sehr schnell wieder zurück und erklärte das Vorgehen als Missverständnis.

Der nächste Versuch

In einem ähnlichen Fall hat die US-Verkaufskette Wal-Mart im Dezember ihre Klage wegen Verletzung des DMCA gegen die Online-Community "FatWallet" zurückgezogen.

Nachdem in den Foren von FatWallet Preissenkungen noch vor den jeweiligen Retailern bekannt gemacht worden waren, hatte Wal-Mart die kleine Online-Community zunächst geklagt.

DVD-Brennsoftware vor Gericht

Im Dezember haben große Hollywood-Studios eine Klage nach dem DMCA gegen den Software-Produzenten 321 Studios wegen dessen Kopiertools "DVD X Copy" eingereicht.

Die Studios verlangen einerseits einen Verkaufsstopp für die Brennsoftware, die exakte Kopien einer DVD trotz neuester Kopierschutztechnologie ermöglicht, andererseits wollen sie auch Schadenersatz für entgangene Einnahmen.

Freispruch im E-Book-Prozess

Kurz vor Weihnachten ging schließlich ein wichtiger Testlauf für den DMCA vor Gericht zu Ende. Dabei wurde die russische Softwarefirma Elcomsoft freigesprochen.

Elcomsoft hatte eine Software entwickelt, die es ermöglicht, den Passwortschutz von E-Books zu entfernen. Die US-Staatsanwaltschaft und Hersteller Adobe warfen dem russischen Unternehmen vor, damit gegen US-Gesetze verstoßen zu haben.

Digitales EU-Copyright kommt später

Die Copyright-Richtlinie der Europäischen Union wurde unterdessen in den meisten Mitgliedsländern nicht fristgerecht umgesetzt.

Zum Stichtag [22.12.2002] hatten nur zwei der 15 Länder die teils heftig umstrittene Richtlinie in nationales Recht umgesetzt [Dänemark und Griechenland].

Die Ursachen für die Verzögerungen sind vielfältig, in der Regel sind es aber die anhaltenden kontroversen Diskussionen über die Richtlinie, die auch durch die Praxis des US-Copright-Gesetzes DMCA immer wieder angeheizt wurden.