09.12.2002

DMCA

Bildquelle: Wal-Mart

Wal-Mart zieht Copyright-Klage zurück

Die US-Verkaufskette Wal-Mart zieht die Klage wegen Verletzung des Copyright-Gesetzes "Digital Millennium Copyright Act" [DMCA] gegen die Online-Community "FatWallet" zurück.

Nachdem in den Foren von FatWallet Preissenkungen noch vor den jeweiligen Retailern bekannt gemacht worden waren, verklagte Wal-Mart die kleine Online-Community.

Bevor die Gerichte sich überhaupt darüber den Kopf zerbrochen haben, ob das DMCA auf Preislisten anwendbar ist, hat Wal-Mart seine Klage nun zurückgezogen. Damit verbunden war auch eine Vorladung, um den Namen des Posters preiszugeben.

FatWallet hatte sich jedoch ohnedies geweigert, den Namen zu veröffentlichen, da der Vorwurf in seinen Augen grundlos war.

Wal-Mart ist zufrieden

Wal-Mart gibt sich nach eigenen Aussagen damit zufrieden, dass die eigenen Copyright-Rechte gewahrt wurden.

Die Handelskette zog die Klage zurück, nachdem sich eine Expertengruppe der Universität Berkeley zu Wort gemeldet und die Verteidigung von FatWallet übernommen hatte. Eine Sprecherin der Gruppe, Deirdre Mulligan, sagte, sie sei froh, dass Wal-Mart die Klage zurückgezogen habe, trotzdem zeige der Fall auf, wie sehr das DMCA für Missbrauch offen sei.

"Das DMCA wird als sehr flexibles Werkzeug gebraucht, um von den ISPs Informationen zu bekommen. Diese sind ihrerseits, meist aus ökonomischen Gründen, nicht in der Lage, sich dagegen zu wehren, außerdem fürchten sie, haftbar gemacht zu werden", so Mulligan.

Ähnlicher Antrag bereits zurückgewiesen

Die Anwälte von Wal-Mart hatten sich auf zwei verschiede Teile des DMCA berufen. Der erste Brief an FatWallet, vom 18. November, verlangte die Löschung der Postings mit den Preislisten. Danach wurde eine Vorladung verschickt, die nach "ausreichenden Information zur Identifizierung" des Posters forderte.

Der Vorstoß ließ die Community aufhorchen, denn Wal-Mart forderte sein Copyright auf Grund einer Sammlung von Fakten. Ein ähnlicher Versuch war bereits 1991 vom obersten US-Gerichtshof einstimmig zurückgewiesen worden. Die Begründung damals lautete, dass die Neuveröffentlichung von Fakten keine Übertretung des Copyright-Gesetzes sei.

"Händler sind haftbar"

In einem Brief an die ebenfalls betroffenen Unternehmen argumentierten die Anwälte der Handelskette, dass ein falscher Anspruch auf Copyright die Händler für Schäden haftbar mache. "Strafmaßnahmen wegen Meineids wären genauso anwendbar wie eine Strafe wegen Verstoßes gegen die ethischen Grundregeln der leitenden Anwälte", so der Brief.