23.04.2003

DMCA

Bildquelle: ORF.at

Neuer Testfall für US-Copyrightgesetz

In ihrem Kampf gegen digitale Kopien von Filmen werden Hollywoods Filmstudios und das US-Copyright-Gesetz DMCA [Digital Millennium Copyright Act] auf eine weitere Probe gestellt.

Am Freitag beginnt vor einem US-Bundesgericht in Kalifornien das Verfahren darüber, ob das Kopierprogramm "DVD X Copy" von 321 Studios gegen das DMCA verstößt oder nicht.

321 Studios hatte im vergangenen April gegen MGM Studios, Tristar Pictures, Columbia Pictures, Sony Pictures Entertainment, Time Warner Entertainment, Disney Enterprises, Universal City Studios, The Saul Zaentz Company und Pixar Corporation geklagt.

Das Unternehmen wollte vor Gericht feststellen, dass seine Software nicht gegen das DMCA verstößt.

Gegenklage eingereicht

Laut 321 macht der Konsument mit der Software nur sein Recht auf eine Sicherheitskopie einer legal erworbenen DVD geltend.

Die Filmstudios waren allerdings anderer Meinung. Sie sehen in "DVD X Copy" ein Tool zur widerrechtlichen Umgehung der Kopierschutzmechanismen und reichten eine Gegenklage ein, in der sie einen Verkaufsstopp der Software sowie Schadenersatz für mögliche Einnahmenverluste verlangen.

321 Studios argumentiert, dass die Software die DVD-Besitzer beschützt, indem sie ihnen die Möglichkeit bietet, Sicherheitskopien von den bis zu 30 USD teuren Scheiben zu machen, und sie damit vor einem möglichen finanziellen Verlust durch Beschädigung der Originale schützt.

DMCA gegen DMCA

Die Filmstudios wiederum pochen auf den DMCA, der den Verkauf von Software, die zu Umgehung oder Knacken von Kopierschutzmechanismen vorgesehen ist, verbietet. 321 kontert damit, dass der DMCA Software-Besitzern das Umgehen von Kopierschutzmechanismen erlaube, wenn die Kopien für den eigenen Gebrauch bestimmt sind.

Die Anwälte der Parteien sehen in dem Fall einen harten Test für das DMCA. Daralyn Durie, die Anwältin von 321 Studios, glaubt, dass eine DVD-Kopie für Kritiken und den Gebrauch von Lehrern in der Schule ebenfalls unter das Recht auf Privatkopie falle. Die Software von 321 Studios unterstützte demnach den "Fair Use" von urheberrechtlich geschütztem Content.

Das sehen die Hollywood-Studios naturgemäß anders. Der Anwalt der Gegenseite, Russell Frackman, sieht darin keinen "Fair Use", die Software würde den Kopierschutz demontieren.