04.10.2002

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Bildquelle: APA

Telekom-Behauptung ist "völliger Unfug"

Der Geschäftsführer der Telekom-Control-Kommission, Heinrich Otruba, hat in einem Interview mit der futureZone Stellung zu den von Telekom-Austria-Manager Rudolf Fischer geäußerten Kritikpunkten genommen.

Die Behauptung, die Regulierungsbehörde habe dem Ex-Monopolisten eine Kürzung der Investitionen verordnet, bezeichnete er dabei mit zwei Worten: "Völliger Unfug." Dies liege auch gar nicht in der Kompetenz der Behörde.

"Es wird unterstellt, dass Wettbewerb Investitionen behindert. Aber nur durch Wettbewerb werden Investitionen langfristig gesichert. Wer nicht investiert, geht unter."

Motive

Der Regulator verwies darauf, dass neue Märkte gar nicht reguliert würden. Ein Marktbeherrscher sei lediglich einem Nichtdiskriminierungsgebot unterworfen. Der ADSL-Markt sei so beispielsweise völlig regulierungsfrei. Sogar Quersubventionierungen für Phasen der Markteinführung neuer Technologien seien "o.k.".

Otruba stellte auch eine Frage in den Raum: "Warum äußert sich Herr Fischer, sich mannigfaltig im Ton vergreifend, gerade jetzt?"

"Die Regulierung gibt es seit fünf Jahren, das ist nichts Neues. Ist es, weil die [Telekom-Control-] Kommission neu zu besetzen ist? Oder weil der Geschäftsführer [derzeit Otruba selbst, Anm.] neu zu besetzen ist? Hat es etwas mit der anstehenden Neufassung des Telekommunikationsgesetzes zu tun? Will er das bestehende politische Vakuum ausnutzen?"

Er habe darauf privat seine Antworten, werde diese aber nicht öffentlich machen. Allerdings sei er gerne bereit, sein Bewerbungsschreiben um den wieder ausgeschriebenen Regulatorposten dem TA-Manager zu übermitteln. Dieser könne dann daraus entnehmen, dass er, Otruba, sich "voll und ganz dem Gesetz" verpflichtet fühle.

"Effizienzabschlag ist Erfindung der TA"

Der Festnetzmanager der TA, Rudolf Fischer, hatte behauptet, die Behörde würde bei der Festlegung der [für den Wettbewerb besonders wichtigen] Zusammenschaltungsentgelte [ICF] von den tatsächlichen Kosten der TA einen "Effizienzabschlag" von etwa 20 Prozent vornehmen.

Laut Otruba, Geschäftsführer der Behörde, ist dies "eine Erfindung". Die ICF, welche im Europavergleich "im oberen Drittel" lägen, würden zwar regulatorisch festgelegt. Bei der Feststellung des angemessenen Entgelts müssten allerdings nicht, wie in den Berechnungen der TA, die tatsächlichen Kosten erhoben, sondern entsprechend der herrschenden Rechtslage nach dem System der FLLRAIC [Forward Looking Long-Run Average Incremental Costs, die zukunftsorientierten, langfristigen, durchschnittlichen zusätzlichen Kosten] vorgegangen werden.

Dabei werde beispielsweise nicht die tatsächlich vorhandene Ausstattung als Berechnungsbasis herangezogen, sondern eine für die Leistungserbringung tatsächlich notwendige Infrastruktur. Wie vom Ex-Monopolisten gewünscht, würde schließlich noch ein Kapitalisierungskostenaufschlag [WACC] von 9,34 Prozent hinzugerechnet.

Er, Otruba, fühle sich "hundertprozentig" dem Gesetz verpflichtet. Entsprechend zitierte er auch die im Gesetz selbst definierten Ziele:

§1 TKG lautet

"§1 (1) Zweck dieses Bundesgesetzes ist es, durch Förderung des Wettbewerbes im Bereich der Telekommunikation die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit zuverlässigen, preiswerten, hochwertigen und innovativen Telekommunikations-Dienstleistungen zu gewährleisten.

(2) Durch Maßnahmen der Regulierung sollen folgende Ziele erreicht werden: 1. Schaffung einer modernen Telekommunikations-Infrastruktur zur Förderung der Standortqualität auf hohem Niveau, 2. Sicherstellung eines chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerbs auf den Märkten der Telekommunikation, 3. Sicherstellung eines flächendeckenden Universaldienstes, 4. Schutz der Nutzer vor Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, 5. Sicherstellung einer effizienten und störungsfreien Nutzung von Frequenzen."

Universaldienst auch ohne Telefonzellen

Ebenfalls nicht korrekt sei die Behauptung, ein Universaldienstleister müsse auch die Telefonzellen betreiben. Der Universaldienst [der auch entsprechend subventioniert wird, Anm.], bestehe derzeit aus dem Auskunftsdienst, den Telefonzellen, der Versorgungspflicht mit Sprachtelefonie und schmalbandiger Datenanbindung. Diese Dienste könnten durchaus voneinander getrennt vergeben werden.

Fischer hatte damit aufhorchen lassen, dass die TA den Universaldienstauftrag gerne abgeben würde. In der Vergangenheit hatte Konkurrent telering an diesem Geschäft Interesse gezeigt.

Telering-Sprecher Walter Sattlberger im fuZo-Interview zu dieser Aussage: "Das ist eine Überraschung. Wir werden uns [die Vorstellungen der TA] jetzt genau ansehen."

Telering würde die Versorgung der Bevölkerung vorzugsweise mit Mobilfunkanschlüssen garantieren. Im derzeitigen Telekommunikationsgesetz ist der Universaldienst, im Gegensatz zu manch anderen Ländern, auf Erbringung durch Festnetzleitungen festgelegt. Dies könnte sich im derzeit in Ausarbeitung befindlichen neuen Gesetz jedoch ändern.