Gericht untersagt TA-Keilermethoden
Die Telekom Austria [TA] darf ab sofort keine Kunden des insolventen Wiener Telekom-Betreibers Cybertron mehr keilen.
Das Handelsgericht Wien hat der TA per einstweiliger Verfügung untersagt, Kunden der Cybertron ohne deren vorherige Zustimmung zu Werbezwecken telefonisch zu kontaktieren.
Gegenstand der einstweiligen Verfügung ist die Unterlassung wettbewerbswidriger Handlungen.
Systematisches Abwerben von Cybertron-Kunden
Nachdem die Telekom Austria am 25. Juni die Leitungen der
insolventen Cybertron gekappt hat, wurden zahlreiche
Cybertron-Kunden von der TA telefonisch kontaktiert, um mit ihnen
einen neuen Telefonvertrag abzuschließen.

The show goes on
Diese Entscheidung fügt sich in eine immer länger werdende Liste von Einstweiligen Verfügungen ein, die die Telekom Austria und ihre Konkurrenten gegen einander erwirkt haben.
Besondere Tradition scheinen dabei die Schlagabtäusche zwischen TE und Tele 2 sowie zwischen TA und tele.ring zu haben.
tele.ring
Der andauernde Konflikt zwischen Telekom Austria und tele.ring
ist um eine Episode reicher. Zur Freude der TA hat der OGH einen
Revisionsrekurs des Konkurrenten gegen eine einstweilige Verfügung
abgewiesen.

Tele2
Die "aggressiven Verkaufspraktiken der Telekom Austria" haben
nach Angaben von Tele2 im Juni zu einer einstweiligen Verfügung
gegen die TA geführt. Nach TA-Angaben hat das Handelsgericht Wien
wiederum im März gegenüber Tele2 eine einstweilige Verfügung wegen
Aussagen auf der Site des alternativen Telekom-Anbieters erlassen.
