16.07.2002

KEIN ANSCHLUSS

Bildquelle: fuZo

Gericht untersagt TA-Keilermethoden

Die Telekom Austria [TA] darf ab sofort keine Kunden des insolventen Wiener Telekom-Betreibers Cybertron mehr keilen.

Das Handelsgericht Wien hat der TA per einstweiliger Verfügung untersagt, Kunden der Cybertron ohne deren vorherige Zustimmung zu Werbezwecken telefonisch zu kontaktieren.

Gegenstand der einstweiligen Verfügung ist die Unterlassung wettbewerbswidriger Handlungen.

The show goes on

Diese Entscheidung fügt sich in eine immer länger werdende Liste von Einstweiligen Verfügungen ein, die die Telekom Austria und ihre Konkurrenten gegen einander erwirkt haben.

Besondere Tradition scheinen dabei die Schlagabtäusche zwischen TE und Tele 2 sowie zwischen TA und tele.ring zu haben.