09.07.2002

VOR GERICHT

Bildquelle: waldt

TA und Tele2 im Dauerclinch

Tele2 und die TA befinden sich offensichtlich in einem regelrechten Schlagabtausch vor Gericht:

Die "aggressiven Verkaufspraktiken der Telekom Austria" haben nach Angaben von Tele2 im Juni zu einer einstweiligen Verfügung gegen die TA geführt.

Nach TA-Angaben hat das Handelsgericht Wien wiederum im März gegenüber Tele2 eine einstweilige Verfügung wegen Aussagen auf der Site des alternativen Telekom-Anbieters erlassen.

Nächste Runde

Nach Angaben der TA hat das Handelsgericht Wien jetzt gegenüber Tele2 eine Einstweilige Verfügung erlassen. Tele2 muss demnach "irreführende TV-Werbung abstellen".

In dem fraglichen Spot behauptet Tele2 in einem direkten Tarifvergleich mit dem TikTak Privat Tarif von Telekom Austria, dass die TA um 50 Prozent teurer wäre als Tele2.

Tele2 verstößt nach TA-Angaben mit diesen TV-Werbespots "eindeutig gegen das Wettbewerbsrecht".

Tele2 hält an Vergleichen fest

In einer Aussendung nimmt Tele 2 nun Stellung. Man werde sich an die Einstweilige Verfügung halten, aber Rechtsmittel ergreifen. Auch in Zukunft werde man vergleichende Werbespots produzieren.

Weder die TA noch das Gericht waren demnach der Auffassung, dass die dargestellten Informationen falsch seien.

Vielmehr wurde die Darstellung der Besonderheiten des Tik Tak Tarifes der TA im Werbespot vom Gericht als am TV-Gerät schwer wahrnehmbar qualifiziert. Die bewegten Bilder hätten zu sehr von der [kleinen] Schrift abgelenkt.