19.06.2002

ANGEBLICH

Bildquelle: IU

Einstweilige Verfügung gegen die TA

Die "aggressiven Verkaufspraktiken der Telekom Austria" haben nach Angaben von Tele2 zu einer einstweiligen Verfügung gegen die TA geführt.Tele2 war demnach mit einer Unterlassungsklage erfolgreich.

Der TA wurde demnach vom Handelsgerichts Wien einstweilig untersagt, Konsumenten ohne deren vorherige Zustimmung zu Werbezwecken anzurufen, um sie zum Wechsel in Tarifmodelle der TA aufzufordern.

"Wir schlagen lediglich zurück"

Die TA weist die Kritik des Konkurrenten zurück. Bei den angewandten Werbemethoden handle es sich um adäquate Direkt-Marketing-Maßnahmen.

Außerdem habe die TA nicht mit derartigen Methoden angefangen. "Wir schlagen jetzt lediglich mit den Mitteln der Alternativen zurück", gab sich eine Sprecherin kämpferisch.

Schlagabtausch

Tele2 und die TA befinden sich offensichtlich in einem regelrechten Schlagabtausch vor Gericht:

Nach TA-Angaben hat das Handelsgericht Wien erst im März gegenüber Tele2 eine einstweilige Verfügung erlassen.