Einstweilige Verfügung gegen die TA
Die "aggressiven Verkaufspraktiken der Telekom Austria" haben nach Angaben von Tele2 zu einer einstweiligen Verfügung gegen die TA geführt.Tele2 war demnach mit einer Unterlassungsklage erfolgreich.
Der TA wurde demnach vom Handelsgerichts Wien einstweilig untersagt, Konsumenten ohne deren vorherige Zustimmung zu Werbezwecken anzurufen, um sie zum Wechsel in Tarifmodelle der TA aufzufordern.
Zusätzlich wurde der TA nach Tele2-Angaben verboten, Konsumenten unter Einsatz von bereits vorbereiteten Kündigungsschreiben zur Vertragskündigung bei alternativen Telekom-Anbietern zu bewegen.

"Wir schlagen lediglich zurück"
Die TA weist die Kritik des Konkurrenten zurück. Bei den angewandten Werbemethoden handle es sich um adäquate Direkt-Marketing-Maßnahmen.
Außerdem habe die TA nicht mit derartigen Methoden angefangen. "Wir schlagen jetzt lediglich mit den Mitteln der Alternativen zurück", gab sich eine Sprecherin kämpferisch.
Zu der einstweiligen Verfügung des Handelsgerichts wollte die TA vorerst keine Stellungnahme abgeben.

Schlagabtausch
Tele2 und die TA befinden sich offensichtlich in einem regelrechten Schlagabtausch vor Gericht:
Nach TA-Angaben hat das Handelsgericht Wien erst im März gegenüber Tele2 eine einstweilige Verfügung erlassen.
Grund für den Antrag der Telekom Austria waren demnach Aussagen auf der Site des alternativen Telekom-Anbieters Tele2. Im Abschnitt "Fragen & Antworten" war unter der Frage "Was kostet die Grundgebühr?" angegeben, dass es keine monatliche Grundgebühr gibt, sondern lediglich die mit Tele2 getätigten Anrufe zu bezahlen seien. Aus Sicht der TA ist diese Aussage aus wettbewerbsrechtlichen Gründen so nicht richtig, da der Kunde auch weiterhin das Grundentgelt an die TA entrichten muss.
