21.03.2002

BEHAUPTUNG

Einstweilige Verfügung gegen Tele2

Nach Angaben der Telekom Austria hat das Handelsgericht Wien gegenüber Tele2 eine einstweilige Verfügung erlassen.

Grund für den Antrag der Telekom Austria waren demnach Aussagen auf der Site des alternativen Telekom-Anbieters Tele2.

Grundgebühr an die TA fällig

Aus Sicht der TA ist diese Aussage aus wettbewerbsrechtlichen Gründen so nicht richtig, da der Kunde auch weiterhin das Grundentgelt an die TA entrichten muss.

Das Handelsgericht Wien hat der Telekom Austria jetzt Recht gegeben und eine Einstweilige Verfügung gegen Tele2 antragsgemäß erlassen.