Einstweilige Verfügung gegen Tele2
Nach Angaben der Telekom Austria hat das Handelsgericht Wien gegenüber Tele2 eine einstweilige Verfügung erlassen.
Grund für den Antrag der Telekom Austria waren demnach Aussagen auf der Site des alternativen Telekom-Anbieters Tele2.
Im Abschnitt "Fragen & Antworten" war unter der Frage "Was kostet die Grundgebühr?" angegeben, dass es keine monatliche Grundgebühr gibt, sondern lediglich die mit Tele2 getätigten Anrufe zu bezahlen seien.

Grundgebühr an die TA fällig
Aus Sicht der TA ist diese Aussage aus wettbewerbsrechtlichen Gründen so nicht richtig, da der Kunde auch weiterhin das Grundentgelt an die TA entrichten muss.
Das Handelsgericht Wien hat der Telekom Austria jetzt Recht gegeben und eine Einstweilige Verfügung gegen Tele2 antragsgemäß erlassen.