08.11.2001

KONTROLLE

Bildquelle: waldt

Europarat billigt "Cybercrime"-Abkommen

Heute hat das europäischen Ministerkomitee in Straßburg einen Völkervertrag gegen "Cybercrime" verabschiedet, der auf "wirksame grenzüberschreitende Maßnahmen" abzielt.

Der Europarat will mit dem Abkommen "gegen den Missbrauch des Internets zu Kinderpornografie und anderen kriminellen Machenschaften" vorgehen.

Unterdessen befürchtet die IT-Industrie, dass das Abkommen negative Folgen für den ohnehin kränkelnden E-Commerce haben wird. Bürgerrechtler haben schwere Bedenken wegen möglicher Einschränkungen der Grundrechte durch Ausweitung der internationalen Polizeibefugnisse.

Abschreckung

Mit der Unterzeichnung des Dokuments sollen sich Staaten zur engen Kooperation bei der Bekämpfung von "Cybercrime" verpflichten.

Das setzt voraus, dass sie mit strafrechtlichen Bestimmungen gegen die "Cyberkriminalität" vorgehen und dafür "abschreckende und angemessene" Mindeststrafen vorsehen. Dazu sollen auch Freiheitsstrafen gehören.

Als "Internet-Straftaten" werden in dem Abkommen unter anderem das unrechtmäßige Eindringen in elektronische Datennetze, der Missbrauch sowie das Fälschen und Vernichten von Daten oder Datensystemen durch "so genannte Hacker" genannt.

Unter Strafe gestellt werden soll auch, wer elektronische Systeme oder Software, "die Betrügereien im Web dienen", herstellt oder vertreibt.

Ablauf

Mit ihrem Beitritt zur Konvention sagen Staaten zu, einander bei Ermittlungen gegen mutmaßliche Internet-Straftäter Rechtshilfe zu leisten - etwa durch die Auslieferung von Verdächtigen und beschlagnahmter Daten.

Die Konvention soll am 22. November in Budapest zur Unterschrift ausgelegt werden. Sie tritt in Kraft, wenn fünf Länder ihre Bereitschaft zum Beitritt bekundet haben.