Europarat billigt "Cybercrime"-Abkommen
Heute hat das europäischen Ministerkomitee in Straßburg einen Völkervertrag gegen "Cybercrime" verabschiedet, der auf "wirksame grenzüberschreitende Maßnahmen" abzielt.
Der Europarat will mit dem Abkommen "gegen den Missbrauch des Internets zu Kinderpornografie und anderen kriminellen Machenschaften" vorgehen.
Unterdessen befürchtet die IT-Industrie, dass das Abkommen negative Folgen für den ohnehin kränkelnden E-Commerce haben wird. Bürgerrechtler haben schwere Bedenken wegen möglicher Einschränkungen der Grundrechte durch Ausweitung der internationalen Polizeibefugnisse.
Dem Europarat zufolge ist dies das erste internationale Instrument zur Bekämpfung "der wachsenden Cyberkriminalität". Der Text ist das Ergebnis vierjähriger Beratungen, an denen Fachleute aus den 43 Europaratsländern sowie aus den USA, Kanada und Japan teilnahmen.
Cybercrime-Vertrag vor RatifikationAbschreckung
Mit der Unterzeichnung des Dokuments sollen sich Staaten zur engen Kooperation bei der Bekämpfung von "Cybercrime" verpflichten.
Das setzt voraus, dass sie mit strafrechtlichen Bestimmungen gegen die "Cyberkriminalität" vorgehen und dafür "abschreckende und angemessene" Mindeststrafen vorsehen. Dazu sollen auch Freiheitsstrafen gehören.
Als "Internet-Straftaten" werden in dem Abkommen unter anderem das unrechtmäßige Eindringen in elektronische Datennetze, der Missbrauch sowie das Fälschen und Vernichten von Daten oder Datensystemen durch "so genannte Hacker" genannt.
Unter Strafe gestellt werden soll auch, wer elektronische Systeme oder Software, "die Betrügereien im Web dienen", herstellt oder vertreibt.
Ferner verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten zum gemeinsamen "Kampf gegen Kinderpornografie im Internet". Als solche werden pornografische Darstellungen von Personen definiert, die minderjährig sind oder so aussehen, aber auch von einschlägigen Illustrationen, die Kinder oder Jugendliche darstellen. Bestraft werden soll dem Text zufolge, wer solche Abbildungen herstellt, verbreitet oder in seinem Computer gespeichert hat. Zur Bekämpfung von rassistischer und ausländerfeindlicher Propaganda im Web wird nach Angaben des Europarats derzeit ein Zusatzprotokoll erarbeitet.
Cybercrime-Abkommen veröffentlichtAblauf
Mit ihrem Beitritt zur Konvention sagen Staaten zu, einander bei Ermittlungen gegen mutmaßliche Internet-Straftäter Rechtshilfe zu leisten - etwa durch die Auslieferung von Verdächtigen und beschlagnahmter Daten.
Die Konvention soll am 22. November in Budapest zur Unterschrift ausgelegt werden. Sie tritt in Kraft, wenn fünf Länder ihre Bereitschaft zum Beitritt bekundet haben.
Interne EU-Pläne
Da das "Cybercrime"-Abkommen nicht unter die
EU-Gemeinschaftskompetenz fällt, ist ein Beitritt der EU als Ganzes
derzeit nicht möglich. Um das Abkommen dennoch offiziell zu
unterstützen, soll laut einem internen EU-Papier [CRIMORG 23] moch
eine "Beitrittsklausel" verabschiedet werden. Damit wird ein
Beitritt der gesamten EU zum Abkommen gegen "Cybercrime" schon jetzt
festgeschrieben, der allerdings erst dann erfolgen kann, wenn "nach
den dafür vorgesehenen Verfahren eine Gemeinschaftskompetenz
geschaffen wird".
EU-Geheimpläne gegen "Cybercrime"
