04.10.2001

DISKUSSION

Bildquelle: orf on

"Kein Missbrauch von Volkszählungsdaten"

Volkszählungs-Projektleiter Karl Isamberth von der Statistik Austria relativiert die Vorwürfe von Datenschützern, wonach Volkszählungsdaten für ein Bildungsstandsregister aus der Anonymität geführt werden könnten.

Es sei zwar korrekt, dass Adressdaten des Gebäudeblattes bei der Speicherung zu den Personendaten hinzugefügt würden, das werde aber nur gemacht, um Regionalstatistik zu ermöglichen.

Datenschutzrechtlicher Albtraum

Am Montag hatte Hans G. Zeger, Obmann der ARGE Daten, den Entwurf zu einem "Bundesgesetz zur Dokumentation des Bildungswesens" heftig kritisiert.

Notwendig und gerechtfertigt

Die gemeinsame Speicherung von Adress- mit Personendaten ist dagegen laut der Statistik Austria notwendig, weil sonst keine regional begrenzten Auswertungen vorgenommen werden könnten.

Als Beispiel nennt Projektleiter Isamberth eine Statistik für Facharbeiter. Wenn man wissen wolle, wie viele Facharbeiter in einem bestimmten Bezirk vorhanden seien, brauche man nur die Daten dieses Bezirkes.

Mit den Adressdaten sei diese Auswahl möglich. Ein Abfragesystem für einzelne Daten gebe es bei der Statistik Austria gar nicht, erläutert Isamberth.

Von Missbrauch der Volkszählungdaten kann laut Isamberth deshalb keine Rede sein. Im Volkszählungsgesetz sei eindeutig geregelt, dass die Daten nur für statistische Zwecke verwendet werden dürften.

ARGE: "Daten sind rückverfolgbar"

Für die ARGE Daten sprechen die Fakten allerdings eine andere Sprache. Neben der Einbeziehung von Volkszählungsdaten solle die Evidenz unter anderem auch mit Datenbeständen von Wirtschaftskammer und Innenministerium abgeglichen werden.