"Kein Missbrauch von Volkszählungsdaten"
Volkszählungs-Projektleiter Karl Isamberth von der Statistik Austria relativiert die Vorwürfe von Datenschützern, wonach Volkszählungsdaten für ein Bildungsstandsregister aus der Anonymität geführt werden könnten.
Es sei zwar korrekt, dass Adressdaten des Gebäudeblattes bei der Speicherung zu den Personendaten hinzugefügt würden, das werde aber nur gemacht, um Regionalstatistik zu ermöglichen.
Die Abfrage von Einzeldaten sei nicht einmal ihm möglich, meinte Isamberth.
Volkszählungsdaten und ihr MissbrauchDatenschutzrechtlicher Albtraum
Am Montag hatte Hans G. Zeger, Obmann der ARGE Daten, den Entwurf zu einem "Bundesgesetz zur Dokumentation des Bildungswesens" heftig kritisiert.
"Der Entwurf ist ein verfassungs- und datenschutzrechtlicher Albtraum. Neben einer Fülle von Detailproblemen hat Frau Bundesminister [Elisabeth Gehrer [ÖVP], Anm.] die Unverfrorenheit, den direkten Zugriff auf die Volkszählungsdaten zu verlangen. Unsere Befürchtungen über Missbrauchsmöglichkeiten der Volkszählungsdaten werden bestätigt."
ARGE DatenNotwendig und gerechtfertigt
Die gemeinsame Speicherung von Adress- mit Personendaten ist dagegen laut der Statistik Austria notwendig, weil sonst keine regional begrenzten Auswertungen vorgenommen werden könnten.
Als Beispiel nennt Projektleiter Isamberth eine Statistik für Facharbeiter. Wenn man wissen wolle, wie viele Facharbeiter in einem bestimmten Bezirk vorhanden seien, brauche man nur die Daten dieses Bezirkes.
Mit den Adressdaten sei diese Auswahl möglich. Ein Abfragesystem für einzelne Daten gebe es bei der Statistik Austria gar nicht, erläutert Isamberth.
Von Missbrauch der Volkszählungdaten kann laut Isamberth deshalb keine Rede sein. Im Volkszählungsgesetz sei eindeutig geregelt, dass die Daten nur für statistische Zwecke verwendet werden dürften.
Das sei auch beim geplanten Bildungsstandsregister, das nach einem Gesetzesentwurf von Gehrer von der Statistik Austria eingerichtet werden soll, der Fall. Dieses sei für Isamberth durchaus sinnvoll. Da es künftig keine Volkszählungen mehr gebe, wären ansonsten keine Statistiken zum Bildungsstand der Bevölkerung mehr möglich.
Statistik AustriaARGE: "Daten sind rückverfolgbar"
Für die ARGE Daten sprechen die Fakten allerdings eine andere Sprache. Neben der Einbeziehung von Volkszählungsdaten solle die Evidenz unter anderem auch mit Datenbeständen von Wirtschaftskammer und Innenministerium abgeglichen werden.
Durch die Nutzung der Sozialversicherungsnummer, sagt Zeger, werde eine eindeutige, personenbezogene Nummer verwendet, "die jederzeit von Arbeitgebern oder Behörden einer bestimmten Person zugeordnet werden kann".
"Monster-Datenbank" für "Bildungsplanung"
