01.10.2001

NEUE WEGE

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Volkszählungsdaten und ihr Missbrauch

Im derzeit verschickten Entwurf zu einem "Bundesgesetz zur Dokumentation des Bildungswesens" ist geplant, die angeblich anonym erhobenen Volkszählungsdaten zur "Erstbefüllung" für eine personenbezogene zentrale Bildungsevidenz zu verwenden.

Hans G. Zeger, Obmann der ARGE Daten, ist mit dem Vorschlag nicht einverstanden: "Der Entwurf ist ein verfassungs- und datenschutzrechtlicher Albtraum. Neben einer Fülle von Detailproblemen hat Frau Bundesminister [Elisabeth Gehrer [ÖVP], Anm.] die Unverfrorenheit, den direkten Zugriff auf die Volkszählungsdaten zu verlangen. Unsere Befürchtungen über Missbrauchsmöglichkeiten der Volkszählungsdaten werden bestätigt."

60 Jahre nach der letzten Eintragung erfolgt Löschung

Erst 60 Jahre nach der letzten Eintragung soll dann mangelhaftes Betragen in der Volksschule gelöscht werden können. Berücksichtigt man die Schulpflicht, dann ergibt das eine Speicherdauer von 70 bis 75 Jahren.

"Selbst Kriminelle haben nach wenigen Jahren Anspruch auf Tilgung von Straftaten aus dem Strafregister. Die Bedeutung der Formulierung 'andere mit dem Schulbesuch zusammenhängende Daten' ist aus der Vergangenheit der Schülerbeschreibungsbögen hinlänglich bekannt. Lehrer und Direktoren benutzen diese Möglichkeit, um vorschnelle Urteile, Vorurteile und Auseinandersetzungen zum Schaden der Schüler für alle Zeiten zu verewigen", so die Aussendung der ARGE Daten.

Vernetzung mit SV-Nummer

Die zentrale Bildungsevidenz wird im Zuge der Amtshilfe Polizisten, Gemeindebeamten, Arbeitsmarktbetreuern, Steuerbeamten usw. zur Verfügung stehen. Weiters sollen die Daten mit Hilfe der Sozialversicherungsnummer mit beliebigen anderen Informationen vernetzt werden.

Interessante Raster

Zeger: "Mit Hilfe dieser Evidenz kann dann festgestellt werden, welche Personen mit schlechten Betragensnoten in der Volksschule überdurchschnittlich oft arbeitslos werden oder krank oder ... waren. Das Vorhaben offenbart einen totalitären Anspruch über die Bürger, wie er sonst nur in Planwirtschaften üblich ist. Zuletzt erfolgten in Mitteleuropa derartige Bevölkerungsinventuren als Kriegsvorbereitung durch die Nationalsozialisten."

Der gesamte Entwurf zu einer zentralen Bildungsevidenz widerspreche der EU-Richtlinie Datenschutz und den Verfassungsbestimmungen des DSG 2000. Es ist demnach unzulässig, dass eine Behörde mehr Daten erhebt oder speichert, als sie für ihre Arbeit unbedingt benötigt.