08.05.2001

UPDATE

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Festplattenabgabe landet vor Gericht

Nach dem Willen der Austro Mechana [AM] soll es in Österreich künftig eine Urheberabgabe, wie sie derzeit schon auf Datenträger von der Audio-Kassette bis zum Flash-Speicher erhoben wird, auch auf Festplatten geben.

Die Hardware-Industrie, die die Abgabe letztlich kassieren müsste, ist von dieser Aussicht allerdings nicht angetan.

Während bisher davon ausgegangen wurde, dass der Streitfall vor einer Schiedsstelle des Innenministeriums verhandelt wird, sieht es jetzt so aus, als würde der Fall vor einem ordentlichen Gericht landen.

Grundsatzentscheidung

In dem Prozess, für den die AM in den kommenden Wochen die Klage einbringen will, wird es nicht um die Höhe der Abgabe, sondern um die grundsätzliche Frage gehen, ob die Abgabe rechtens ist.

In Österreich sind Urheberabgaben nur auf Datenträger gesetzlich erlaubt. Die Geräte selbst - vom Videorecorder bis zum CD-Brenner - dürfen nicht mit entsprechenden Abgaben belegt werden.

Die AM vertritt den Standpunkt, dass die Festplatte eindeutig als Datenträger einzuordnen und nicht Teil des Geräts, also des PCs ist. Die Hardware-Industrie sieht die Festplatte dagegen als festen Bestandteil des PC, auf den die AM dementsprechend keine Abgabe verlangen dürfte.

Prozess-Poker

Ein langwieriges Gerichtsverfahren könnte allerdings nicht nur für die AM ärgerlich, sondern auch für die Industrie riskant und teuer werden, da die Entscheidung rückwirkend gelten kann.

Somit müssen sich die PC-Hersteller zu Prozessbeginn entscheiden, ob sie mit sofortiger Wirkung eine Abgabe in ihre Preise einkalkulieren, was zwangsläufig zu Preiserhöhungen führen sollte, oder ob sie das Risiko eingehen, die Abgabe im Nachhinein als Sonderverlust abzuschreiben.

Daten-CD-Rs vor Schiedsstelle

In einem parallelen Verfahren versucht die AM derzeit die Erhöhung der Abgabe auf Daten-CD-Rs von derzeit 55 Groschen [pro Stunde Musik-Aufnahmekapazität ohne Kompression] auf 1,25 ATS zu erreichen.

Die Industrie hat der AM eine Erhöhung auf 60 Groschen angeboten. Dieser Streitfall wird in den nächsten Wochen vor der Schiedsstelle für Leerkassettenvergütung eingebracht, die anschließend innerhalb von drei Monaten eine Entscheidung treffen muss.

AK vs AM

In einer Presseaussendung sprach sich die Arbeiterkammer [AK] vor einiger Zeit entschieden gegen die von der Austro Mechana [AM] angestrebte Urheberrechtabgabe auf Festplatten und damit PCs aus.

Hierbei wurde insbesondere kritisiert, dass "Monopolgesellschaften ohne effiziente öffentliche Kontrolle pauschal" Abgaben erheben, deren "Verteilung intransparent ist".

Skiqualitäten und Transparenz

Diese Vorwürfe wies AM-Direktor Helmut Steinmetz vor kurzem gegenüber der FutureZone entschieden zurück. Dabei verglich er das Argument der Intransparenz mit der Stichhaltigkeit der Aussage, dass "alle Österreicher gute Skifahrer seien".

Steimetz wies darauf hin, dass die AM ihren Jahresabschluss im "Austro Mechana Report" publiziere, der den etwa 14.000 AM-Vertragsmitgliedern zugesandt werde. Darüber hinaus stünde der Bezug auch anderen Interessierten offen.

Zum Vorwurf der Monopolstellung der AM wies der AM-Direktor darauf hin, dass es zumindestens von der Klientenseite her schon jetzt die Möglichkeit gebe, Werke von beliebigen nationalen Verwertungsgesellschaften vertreten zu lassen.