Festplattenabgabe landet vor Gericht
Nach dem Willen der Austro Mechana [AM] soll es in Österreich künftig eine Urheberabgabe, wie sie derzeit schon auf Datenträger von der Audio-Kassette bis zum Flash-Speicher erhoben wird, auch auf Festplatten geben.
Die Hardware-Industrie, die die Abgabe letztlich kassieren müsste, ist von dieser Aussicht allerdings nicht angetan.
Während bisher davon ausgegangen wurde, dass der Streitfall vor einer Schiedsstelle des Innenministeriums verhandelt wird, sieht es jetzt so aus, als würde der Fall vor einem ordentlichen Gericht landen.
Nach einer Studie von Fessel-GfK im Auftrag der AM befinden sich auf heimischen Festplatten durchschnittlich 56 Prozent "Fremdinhalte". Der "Fremdinhalt" setzt sich wiederum aus Musik [elf Prozent], Spielen [27 Prozent], Software [33 Prozent], Texten [20 Prozent], Fotos [acht Prozent] und Videos [ein Prozent] zusammen.
Zwangsabgabe auf Festplatten in ÖsterreichGrundsatzentscheidung
In dem Prozess, für den die AM in den kommenden Wochen die Klage einbringen will, wird es nicht um die Höhe der Abgabe, sondern um die grundsätzliche Frage gehen, ob die Abgabe rechtens ist.
In Österreich sind Urheberabgaben nur auf Datenträger gesetzlich erlaubt. Die Geräte selbst - vom Videorecorder bis zum CD-Brenner - dürfen nicht mit entsprechenden Abgaben belegt werden.
Die AM vertritt den Standpunkt, dass die Festplatte eindeutig als Datenträger einzuordnen und nicht Teil des Geräts, also des PCs ist. Die Hardware-Industrie sieht die Festplatte dagegen als festen Bestandteil des PC, auf den die AM dementsprechend keine Abgabe verlangen dürfte.
"Wir haben Verständnis, dass die Austro Mechana neue Modelle zur Gebührenerhebung sucht. Wir von der Computerindustrie sind aber nicht bereit, eine Zwangsabgabe auf Festplatten zu tragen", meint Wolfgang Januska, Leiter Professional Services bei Compaq Österreich, schon im letzten November im Gespräch mit der FutureZone.
Kampf um Festplatten-ZwangsabgabeProzess-Poker
Ein langwieriges Gerichtsverfahren könnte allerdings nicht nur für die AM ärgerlich, sondern auch für die Industrie riskant und teuer werden, da die Entscheidung rückwirkend gelten kann.
Somit müssen sich die PC-Hersteller zu Prozessbeginn entscheiden, ob sie mit sofortiger Wirkung eine Abgabe in ihre Preise einkalkulieren, was zwangsläufig zu Preiserhöhungen führen sollte, oder ob sie das Risiko eingehen, die Abgabe im Nachhinein als Sonderverlust abzuschreiben.
Daten-CD-Rs vor Schiedsstelle
In einem parallelen Verfahren versucht die AM derzeit die Erhöhung der Abgabe auf Daten-CD-Rs von derzeit 55 Groschen [pro Stunde Musik-Aufnahmekapazität ohne Kompression] auf 1,25 ATS zu erreichen.
Die Industrie hat der AM eine Erhöhung auf 60 Groschen angeboten. Dieser Streitfall wird in den nächsten Wochen vor der Schiedsstelle für Leerkassettenvergütung eingebracht, die anschließend innerhalb von drei Monaten eine Entscheidung treffen muss.
Die Abgabe für Audio-CD-Rohlinge wurde indes schon mit Jahresbeginn angehoben. Seit Jänner kassiert die Austro Mechana 2,50 ATS pro Stunde, vorher waren es zwei ATS. Derselbe Betrag wird auch für Minidiscs eingefordert. Bei MP3-Speicherkarten werden 100 ATS pro Stunde von den Herstellern oder Importeuren verlangt.
Höhere Urheberabgaben auf alle FormateAK vs AM
In einer Presseaussendung sprach sich die Arbeiterkammer [AK] vor einiger Zeit entschieden gegen die von der Austro Mechana [AM] angestrebte Urheberrechtabgabe auf Festplatten und damit PCs aus.
Hierbei wurde insbesondere kritisiert, dass "Monopolgesellschaften ohne effiziente öffentliche Kontrolle pauschal" Abgaben erheben, deren "Verteilung intransparent ist".
Als Konsequenz forderte die AK, die Verwertungsgesellschaften der Kontrolle des Rechungshofes zu unterwerfen, um eine gerechte Verteilung der Gelder zu gewährleisten.
AK gegen Urheberabgabe auf PCsSkiqualitäten und Transparenz
Diese Vorwürfe wies AM-Direktor Helmut Steinmetz vor kurzem gegenüber der FutureZone entschieden zurück. Dabei verglich er das Argument der Intransparenz mit der Stichhaltigkeit der Aussage, dass "alle Österreicher gute Skifahrer seien".
Steimetz wies darauf hin, dass die AM ihren Jahresabschluss im "Austro Mechana Report" publiziere, der den etwa 14.000 AM-Vertragsmitgliedern zugesandt werde. Darüber hinaus stünde der Bezug auch anderen Interessierten offen.
Zum Vorwurf der Monopolstellung der AM wies der AM-Direktor darauf hin, dass es zumindestens von der Klientenseite her schon jetzt die Möglichkeit gebe, Werke von beliebigen nationalen Verwertungsgesellschaften vertreten zu lassen.
