13.02.2001

MUSIK

Bildquelle: orf on

Höhere Urheberabgaben auf alle Formate

Die Verwertungsgesellschaft Austro Mechana fordert eine Erhöhung der seit April 1998 in Österreich bestehenden Urheberabgabe auf Daten-CD-Rohlinge und bekräftigt die Forderung nach der Einführung einer Urheberrechtsabgabe bei Computerfestplatten. Die Abgaben auf andere Datenträger wurden schon zu Jahresbeginn erhöht.

"Die derzeit 69 Groschen für 74 Minuten [auf Daten-CD-Rohlinge] sollen auf etwa 1,25 ATS angehoben werden", fordert der Prokurist der Austro Mechana, Helmut Steinmetz.

Ein dementsprechender Antrag sei bereits bei der Schiedsstelle, einem Sondergericht im Justizministerium, eingebracht worden, so Steinmetz.

Merkwürdige Unterscheidung

Die Abgabe für Audio-CD-Rohlinge wurde indes schon mit Jahresbeginn angehoben. Seit Jänner kassiert die Austro Mechana 2,50 ATS pro Stunde, vorher waren es zwei ATS. Derselbe Betrag wird auch für Minidiscs eingefordert.

Bei MP3-Speicherkarten werden 100 ATS pro Stunde von den Herstellern oder Importeuren verlangt.

Die Austro Mechana unterscheidet in ihren Abgaben kurioserweise zwischen Audio- und Daten-CD-Rohlingen. Die Unterscheidung wurde bei Einführung der Abgaben auf Grund von technischen Expertisen gemacht. Diese besagten, dass Daten-CDs ungeeignet für Audio-Aufnahmen seien.

Verfahren verzögert

In dem Antrag wurde auch die Einführung einer Urheberrechtsabgabe auf Festplatten gefordert.

Das Problem bei den Forderungen der Austro Mechana: Die zuständige Schiedsstelle im Justizministerium ist derzeit nicht arbeitsfähig, weil die Verträge mehrerer Zuständiger abgelaufen sind.

Nun muss erst eine neue Schiedsstelle eingerichtet werden, was mindestens drei Wochen in Anspruch nehmen dürfte. Danach muss die Schiedsstelle innerhalb von drei Monaten einen Spruch fällen, das heißt die Höhe der Abgabe festlegen.

Festplatte als Jukebox

Die EU-Richtlinie zum Urheberschutz, die knapp vor der Verabschiedung steht, erlaubt pauschale Abgaben auf Geräte zur Abgeltung von Urheberansprüchen, erläuterte die SPÖ-Europaabgeordnete Maria Berger auf Anfrage der APA.

Die Richtlinie halte fest, dass zwar grundsätzlich für das Kopieren digitaler Produkte Urheberrechte gezahlt werden müssen, in bestimmten Fällen das Kopieren ohne Entgelt aber möglich sein müsse. Befreit sind insbesondere Privatpersonen, die für den Eigengebrauch kopieren, und Bibliotheken.

Um dennoch die Urheberrechtsinhaber zu entschädigen, kann ein Mitgliedsland eine Abgabe auf den Verkauf von Geräten oder Datenträgern vorsehen. In den Erwägungen zu dieser Richtlinie heiße es aber, dass das nur für Geräte gelte, die primär zum Kopieren gedacht sind.

Daraus könnte man ableiten, dass Computer selber, insbesondere Festplatten, deren Hauptzweck ja nicht das Kopieren sei, nicht mit einer solchen Abgabe belegt werden dürften. Die Rechtslage sei aber unsicher, räumt Berger ein.