EU-Copyright bleibt konsumentenfreundlich
Die neue Copyright-Richtlinie der EU ["Urheberrechtsrichtlinie in der Informationsgesellschaft"] hat am Montagabend eine weitere entscheidende Hürde genommen.
Der Justizausschuss des Europaparlaments verabschiedete eine entsprechende Vorlage, nach der vor allem die Rechte der Verbraucher beim Herunterladen von Musik aus dem Internet weiterhin geschützt werden.
Weitere Urheberrechtsgebühren sollen danach nicht zwingend erhoben werden. Demnach können Musikstücke aus dem Netz für rein private, nicht kommerzielle und Unterrichtszwecke weiterhin ohne direkte Kompensation kopiert werden.
Europäische KommissionInstanzen
Nach jahrelanger Diskussion hatten sich zunächst die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union im Sommer 2000 auf eine Richtlinie zum Schutz von Musikerrechten in der Informationsgesellschaft verständigt.
Sie sieht mehrere Ausnahmen von der Regel vor, dass die Urheberrechte der Autoren grundsätzlich geschützt und vergütet bleiben müssen - eben wenn Kopien zu rein privaten Zwecken angefertigt werden.
Die Abgeordneten wiesen die meisten von rund 200 Ergänzungsanträgen ab und folgten damit weitgehend der Linie der EU-Kommission. Allerdings wird den Mitgliedsstaaten eingeräumt, für eine "faire Kompensation" zu sorgen.
Die Ergänzungsanträge kamen vor allem von der Musikindustrie und zielten auf Einschränkungen der freien Kopien für private Zwecke ab.
Konsumentenfreundliche EU-RichtlinieDer nächste Schritt
Das EU-Parlament stimmt über die Vorlage am 14. Februar ab, seine Zustimmung gilt nach dem positiven Bescheid des Justizausschusses als wahrscheinlich.
Der zuständige EU-Kommissar Frits Bolkestein hatte vergangene Woche vor dem Parlament gewarnt, Verbraucher zu benachteiligen, indem weitere Gebühren verhängt werden.
Dagegen hatten sich Lobbyisten der Unterhaltungsbranche unermüdlich dafür eingesetzt, dass Internet-Benutzer für das Herunterladen von Musik stärker zur Kasse gebeten werden.
Mehrere namhafte Künstler wie Sophia Loren, Eros Ramazotti, Andrea Bocelli und Marius Müller-Westernhagen wandten sich zudem in einem Brief noch am Freitag an das Parlament und appellierten an die Abgeordneten, die Copyright-Richtlinie zu verschärfen.
Schon im letzten Jahr hatte ein Staraufgebot eine entsprechende Petition verfasst. Sie wurde sowohl von etablierten Stars wie David Bowie, Phil Collins, Spice Girls, Mick Jagger, Elton John, Ricky Martin, Robbie Williams, DJ Bobo, Stefan Raab, Absolute Beginner, Andrea Bocelli, Helmut Lotti, Andre Rieu wie auch von vielen Nachwuchskünstlern aus den unterschiedlichsten Musikgenres unterzeichnet. In Österreich unterschrieben unter anderem die E.A.V, STS, Wolfgang Ambros, Anton feat. DJ Ötzi, Count Basic, Mojo Blues Band, Schneiderberg, Schürzenjäger, Stoakogler, Unique II, Ausseer Hardbradler, die Neuwirth Extremschrammeln und die Wiener Philharmoniker.
Musiker für strenges Internet-UrheberrechtReaktionen
Zufriedenheit mit dem aktuellen Vorschlag zur neuen EU-Urheberrechtsrichtlinie herrschte bei Vertretern von Verbraucherverbänden sowie Geräte- und Tonträgerherstellern am Dienstag in Brüssel bei einer Pressekonferenz.
In der aktuellen Fassung sei klargestellt, dass Konsumenten für den privaten Gebrauch Kopien machen können, so Susanne Klunkert von der Vereinigung für elektronische Konsumgüterproduzenten [EACEM].
Klunkert wies darauf hin, dass es zwischen Geräteherstellern und Vertretern der Künstler Vereinbarungen gebe, technisch sicherzustellen, dass digitale Werke nur einige wenige Male kopiert werden können. Das sei sinnvoller, als alle Konsumenten wie Softwarepiraten zu behandeln.
