06.02.2001

BRÜSSEL

Bildquelle: ORF

EU-Copyright bleibt konsumentenfreundlich

Die neue Copyright-Richtlinie der EU ["Urheberrechtsrichtlinie in der Informationsgesellschaft"] hat am Montagabend eine weitere entscheidende Hürde genommen.

Der Justizausschuss des Europaparlaments verabschiedete eine entsprechende Vorlage, nach der vor allem die Rechte der Verbraucher beim Herunterladen von Musik aus dem Internet weiterhin geschützt werden.

Instanzen

Nach jahrelanger Diskussion hatten sich zunächst die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union im Sommer 2000 auf eine Richtlinie zum Schutz von Musikerrechten in der Informationsgesellschaft verständigt.

Sie sieht mehrere Ausnahmen von der Regel vor, dass die Urheberrechte der Autoren grundsätzlich geschützt und vergütet bleiben müssen - eben wenn Kopien zu rein privaten Zwecken angefertigt werden.

Die Abgeordneten wiesen die meisten von rund 200 Ergänzungsanträgen ab und folgten damit weitgehend der Linie der EU-Kommission. Allerdings wird den Mitgliedsstaaten eingeräumt, für eine "faire Kompensation" zu sorgen.

Der nächste Schritt

Das EU-Parlament stimmt über die Vorlage am 14. Februar ab, seine Zustimmung gilt nach dem positiven Bescheid des Justizausschusses als wahrscheinlich.

Der zuständige EU-Kommissar Frits Bolkestein hatte vergangene Woche vor dem Parlament gewarnt, Verbraucher zu benachteiligen, indem weitere Gebühren verhängt werden.

Dagegen hatten sich Lobbyisten der Unterhaltungsbranche unermüdlich dafür eingesetzt, dass Internet-Benutzer für das Herunterladen von Musik stärker zur Kasse gebeten werden.

Mehrere namhafte Künstler wie Sophia Loren, Eros Ramazotti, Andrea Bocelli und Marius Müller-Westernhagen wandten sich zudem in einem Brief noch am Freitag an das Parlament und appellierten an die Abgeordneten, die Copyright-Richtlinie zu verschärfen.

Reaktionen

Zufriedenheit mit dem aktuellen Vorschlag zur neuen EU-Urheberrechtsrichtlinie herrschte bei Vertretern von Verbraucherverbänden sowie Geräte- und Tonträgerherstellern am Dienstag in Brüssel bei einer Pressekonferenz.

In der aktuellen Fassung sei klargestellt, dass Konsumenten für den privaten Gebrauch Kopien machen können, so Susanne Klunkert von der Vereinigung für elektronische Konsumgüterproduzenten [EACEM].

Klunkert wies darauf hin, dass es zwischen Geräteherstellern und Vertretern der Künstler Vereinbarungen gebe, technisch sicherzustellen, dass digitale Werke nur einige wenige Male kopiert werden können. Das sei sinnvoller, als alle Konsumenten wie Softwarepiraten zu behandeln.