Feilschen um Telefondaten-Speicherung
Im Streit über die massenhafte Speicherung von Telefondaten [Data Retention] für die Polizei hat das EU-Parlament den Justizministern ein "letztes Angebot" mit überraschendem Inhalt vorgelegt.
Die beiden großen Fraktionen, Christ- und Sozialdemokraten, boten am Mittwoch in Brüssel an, einer Aufbewahrung aller Verbindungsdaten von Telefonaten für bis zu zwei Jahre zuzustimmen.
Bislang wollte das Parlament nur ein Jahr hinnehmen. Damit kommt das Parlament den Ministern in einem zentralen Punkt entgegen.
Nächster Termin am Freitag
Die EU-Justizminister sollen am Freitag über das Papier beraten. Wenn der Ministerrat diese Zugeständnisse nicht annehme, wollen die Fraktionen zu den strengeren Forderungen des Innenausschusses zurückkehren.
Briten wollen Einigung in diesem Jahr
Hintergrund des eiligen Entgegenkommens: Großbritanniens
Innenminister Charles Clarke will als Vorsitzender der Innen- und
Justizminister noch dieses Jahr eine Einigung erreichen. Bisher sah
es nicht nach einer Einigung noch 2005 aus.
Pattstellung bei DatenspeicherpflichtAuch Anrufversuche speichern
Desweiteren ist das EU-Parlament nun offenbar bereit, auch Anrufversuche, bei denen niemand abhebt, zu speichern. Jeder Staat soll aber selbst entscheiden, ob er dem folgt.
Vor allem in Deutschland hatte die Deutsche Telekom vor hohen Investitionskosten gewarnt, wenn sie auch solche Gesprächsdaten aufzeichnen soll.
Doch wieder: IP-Telefonate und E-Mails
Innenminister Charles Clarke kommt desweiteren entgegen, dass das Parlament nun die Speicherung von von Internettelefonaten und E-Mail-Daten akzeptiert.
Kompromiss des Innenausschusses aufgeweicht
Zuletzt sollten E-Mail-Verkehrsdaten und Mac-Adressen noch von
der Speicherung ausgenommen werden. Ein erst vor wenigen Tagen
veröffentlichte Kompromissvorschlag des EU-Parlaments wurde damit
völlig aufgeweicht.
EU-Parlament legt neuen Entwurf vorNur bei schweren Verbrechen
In die Schranken weisen wollen die Abgeordneten die Polizei aber weiter bei der Verwendung der massenhaft gespeicherten Daten.
Sie wollen festschreiben, dass die Daten nur für die Aufklärung jener 32 schweren Straftaten genutzt werden dürfen, für die auch ein europäischer Haftbefehl ausgestellt werden kann. Darunter fallen etwa Anschläge, Mord und Drogenhandel.
Einige Länder verlangen darüber hinausgehenden Zugriff auch bei minder schweren Delikten bzw. selbst die Unterhaltungsindustrie hat Einsicht zur Verfolgung potenzieller Raubkopierer gefordert.
Eingung nicht absehbar
Ob die EU-Regierungen die Änderungswünsche des Parlaments akzeptieren werden, ist derzeit noch nicht abzusehen.
Bisher hieß es au EU-Kreises, die Positionen der Mitgliedstaaten und des Parlaments habe sich in den vergangenen Monaten nicht angenähert sondern "bei jedem Termin noch weiter entfernt".
Viele gehen eher davon aus, dass die unterschiedlichen Positionen einen Beschluss nicht nur jetzt, sondern auch unter österreichischer Präsidentschaft im nächsten Jahr überhaupt unmöglich machen könnten.
