24.11.2005

DATA RETENTION

EU-Parlament legt neuen Entwurf vor

Im Streit über die umstrittenen Pläne zur Speicherung von Telefon- und Internet-Daten setzt sich der zuständige Ausschuss des Europaparlaments nun für einen Mittelweg bei der geplanten Speicherung von Telefon- und Internet-Daten ein.

Der Ausschuss für Bürgerrechte, Justiz und Inneres des EU-Parlaments legte in einem neuen Entwurf der "Data Retention"-Richtlinie fest, dass Telefon- und Internet-Daten maximal zwölf Monate lang gespeichert werden dürfen.

Einzelne Länder hatten sich teilweise für eine Speicherung von bis zu vier Jahren ausgesprochen. Doch der grundsätzlich schärfere Kommissionsentwurf sah nur eine sechsmonatige Speicherung der Internet-Daten vor.

Keine E-Mail-Verkehrsdaten

Die Speicherung soll auf jene Internet- und Telefondaten beschränkt werden, welche die Unternehmen bereits derzeit für ihre Rechnungen speichern.

Dabei geht es jeweils nur um die Verbindungsdaten von Telefongesprächen und SMS, aber nicht um die Gesprächsinhalte. Weitere Angaben wie E-Mail-Verkehrsdaten und MAC-Adressen sollen nicht archiviert werden.

Staaten sollen Zusatzkosten tragen

Die Innenpolitiker unterstützten zudem Forderungen der Branche nach einer Entschädigung der Telefon- und Internet-Anbieter für die Kosten, die ihnen durch die neuen Speicherpflichten entstehen.

Standort-Info bei Gesprächsaufbau

Ob auch fehlgeschlagene Anrufversuche gespeichert werden sollen, soll den einzelnen Mitgliedsstaaten obliegen.

Der EU-Innenausschuss will zudem den Standort zu Beginn eines Gesprächs via Handy speichern, nicht aber den am Ende.

Die Sicherheitsbehörden sollen nur bei schweren Verbrechen wie Terrorismus, organisierter Kriminalität und Kinderpornografie Zugriff auf die Datenarchive nehmen dürfen.

Noch im Dezember im Plenum

Datenschützer und einige Abgeordnete kritisierten aber weitehrin, der Plan verstoße insgesamt gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Forderungen des Ausschusses seien letztlich "reine Kosmetik an dem gesamten Projekt".

Über diesen Vorschlag muss nun das Plenum der EU-Volksvertretung abstimmen, was voraussichtlich noch im Dezember geschehen soll.

Anschließend geht die Vorlage an den Ministerrat. Ob die EU-Regierungen die Änderungswünsche des Parlaments akzeptieren werden, ist Abgeordneten zufolge derzeit noch nicht abzusehen.