10.11.2005

DATA RETENTION

EU-Fahrplan zur Datenspeicherpflicht

Am Donnerstag und Freitag trifft die britische EU-Präsidentschaft mit Vertretern des EU-Parlaments zu einem "ersten informellen Trialog" zum Thema Datenspeicherpflicht [Data Retention] zusammen.

Zweck dieses EU-Verfahrens ist es, einen Kompromiss zwischen den festgefahrenen Positionen von Präsidentschaft, Rat und Parlament zu finden, deren Vorstellungen freilich weit auseinander gehen.

Problem: E-Mail-Daten

So beharrt Finnland darauf, eine Passage in das Ratspapier aufzunehmen, die Internet-Provider dezidiert von der Verpflichtung ausnimmt, Dienste wie etwa Webmail und IP-Telefonie zu überwachen, sofern sie diese Dienste nicht selbst betreiben.

Allein die Speicherpflicht für alle E-Mail-Verkehrsdaten stellt die Provider nämlich vor kaum lösbare strukturelle Probleme. Um an die Daten heranzukommen, müssten Firmenkunden mit eigenem Mailserver de facto "gehackt" werden.

Zusätzlich müsste der komplette E-Mail- und WWW-Verkehr zentral gefiltert werden, um an den Web-Mailverkehr über Drittanbieter wie Gmx und Yahoo zu kommen.

Die Streitpunkte

Auch sonst ist weit von Einigkeit weit entfernt.

Deutschland hielt am Nein zur Erhebung von erfolglosen Anrufversuchen fest, Griechenland fordert weiterhin, die geforderte Erfassung der MAC-Adressen von Computern zu streichen, Italien will eine Ausweispflicht beim Kauf eines Wertkartentelefons einführen, wogegen wiederum Irland ist.

Österreich und Finnland wollen keine Erfassung des geografischen Standorts der Handybenutzer, Spanien verlangt das aber sehr wohl - usw.

Einigung im EU-Parlament

Die Fraktionsvorsitzenden im EU-Parlament haben sich auf eine Linie geeinigt, die Internet-Verbindungen weitgehend ausnimmt, heißt es. Eine Abfrage von E-Mail-Daten und der MAC-Adressen von PC-Netzwerkkarten solle es nicht geben.

Allein das Ein- und Ausloggen von Nutzern ins Netz müssten Provider gemäß dem Kompromiss protokollieren. Die Speicherpflicht soll zwischen sechs und zwölf Monaten liegen, für darüber hinausgehende nationale Regelungen dürfte vor allem den Briten, Schweden und Franzosen Spielraum eingeräumt werden.

Der weitere Fahrplan

Am 17. November wird der Ausschuss der ständigen Vertretungen von der britischen Ratspräsidentschaft über das Ergebnis der Verhandlungen informiert.

Am 24. November tagt der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Inneres und Justiz, Mitte Dezember soll die Richtlinie bereits das Plenum des EU-Parlaments passieren.