29.11.2005

DATA RETENTION

Pattstellung bei Datenspeicherpflicht

Zumindest bis Ende des Jahres - und damit noch innerhalb der britischen EU-Präsidentschaft - scheint eine Einigung in Sachen verpflichtende Datenspeicherung aller Internet- und Hand-Verbindungsdaten [Data-Retention] nicht in Sicht.

Der Innenausschuss des EU-Parlaments hat sich in der Vorwoche mit großer Mehrheit für eine Einschränkung der Datenspeicherung und einen stärkeren Datenschutz ausgesprochen.

Keine erfolglosen Anrufe

Unter anderem sollen die Speicherungsvorgaben auf jene Daten begrenzt bleiben, die die Telefon- und Internetanbieter schon jetzt für ihre Rechnungen speichern und nicht etwa auf Daten über erfolglose Anrufversuche ausgeweitet werden.

Weiters sollen Internet- und Telefondaten gleich behandelt und zwischen sechs und zwölf Monaten gespeichert werden.

EU-Staaten vs. EU-Parlament

Aus EU-Kreisen heißt es, die Positionen der Mitgliedstaaten und des Parlaments habe sich in den vergangenen Monaten nicht angenähert sondern "bei jedem Termin noch weiter entfernt".

Am 13. oder 14. Dezember wird im Plenum über die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in erster Lesung abgestimmt und die Einschränkungen voraussichtlich beschlossen.

Vor allem für Frankreich, Spanien, Schweden, Dänemark, Irland und Italien, die zum Teil schon jetzt strengere Datenspeicherungsregeln haben oder demnächst beschließen wollen, sei das nicht akzeptabel, heißt es in den Kreisen.

Ministertreffen diese Woche

Die Justiz- und Innenminister werden sich bei ihrem Treffen am Donnerstag und Freitag in Brüssel neuerlich mit dem Thema auseinandersetzen.

Österreich "erbt" Datenspeicherpflicht

Mittlerweile soll bereits ein Sonderrat der Justiz- und Innenminister noch vor Weihnachten in Erwägung gezogen werden.

Diplomaten gehen aber davon aus, dass die unterschiedlichen Positionen einen Beschluss nicht nur jetzt, sondern auch unter österreichischer Präsidentschaft im nächsten Jahr überhaupt unmöglich machen könnten.

Keine Einigkeit für Rahmenbeschluss

Für diesen Fall hatte der britische EU-Vorsitz einen Rahmenbeschluss zur Datenspeicherung vorgesehen, bei dem das Parlament kein Mitspracherecht hat, für den aber Einstimmigkeit notwendig ist.

Abgesehen von einer gewissen Rechtsunsicherheit, ob dies nach EU-Recht überhaupt möglich ist, scheitert dieses Vorhaben an der niederländischen Position. Die Niederlande sehen sich beim Thema Datenspeicherung an einen Beschluss des nationalen Parlaments gebunden, das nur eine Richtlinie akzeptieren würde.