12.10.2005

ZWEI MODELLE

Einfachere Lizenzierung von Online-Musik

Zu diesem Zweck empfahl die Kommission am Mittwoch zwei Lizenzierungsmodelle.

Verbesserungen im Lizenzierungsverfahren seien notwendig, weil neue Online-Dienste wie Webcasting und On-Demand-Abruf von Musik Lizenzen benötigen, die für die gesamte EU gelten, so die Kommission. Daher habe man die Betroffenen zu zwei Lösungsmodellen befragt.

Unterschiedliche Anforderungen

Die befragten Musikfirmen, Verwertungsgesellschaften, Tonträgerhersteller und gewerbliche Nutzer waren dabei geteilter Meinung. Während kommerzielle Nutzer und Verwertungsgesellschaften das erste Modell befürworteten, sprachen sich Musikfirmen eher für das zweite Modell aus.

Daher empfiehlt die Kommission, den Rechteinhabern und gewerblichen Nutzern urheberrechtlich geschützter Werke die Möglichkeit zu geben, sich für das Lizenzierungsmodell ihrer Wahl zu entscheiden.

Keine territorialen Beschränkungen

Territoriale Beschränkungen und den Kundenkreis eingrenzende Bestimmungen sollen in bestehenden Lizenzverträgen aufgehoben werden. Gleichzeitig will man aber den Rechteinhabern, die von solchen Verträgen absehen möchten, die Möglichkeit einräumen, ihr Repertoire der EU-weiten Direktlizenzierung zugänglich zu machen.

Bei der österreichischen Verwertungsgesellschaft AKM stößt die Idee einer kollektiven EU-weiten Rechtevermarktung indes auf Ablehnung: Sie sieht "Gefahren für kleinere nationale Repertoires und Rechteinhaber, Unternehmen in kleineren Märkten, die wirtschaftliche Wertschöpfung kleinerer Märkte und die kulturelle Vielfalt Europas", hieß es in einer Reaktion.