TV-Tauschbörse weiter unter Beschuss
Im juristischen Streit zwischen dem Pay-TV-Sender Premiere und der TC Unterhaltungselektronik AG [TCU] hat das Hamburger Landgericht die Markteinführung einer Software für Gratisfernsehen per Internet vorerst verboten.
Der Stein des Anstoßes ist die Software "Cybersky", die die Grundlage zu einer TV-Stream-Tauschbörse mit dem Namen "Cybertelly" bildet. Wer die Software auf seinem Rechner installiert und diesen mit dem Fernseher verbindet, überträgt das laufende Programm nahezu in Echtzeit ins Netz.
Jeder Teilnehmer kann so auf Sendungen zugreifen, die andere User aufgezeichnet haben, und kommt somit auch kostenlos zu Pay-TV-Programmen. Die Software verbindet dabei nur die beiden Tauschpartner, zentrale Rechner werden nicht benötigt.
Das Gericht bestätigte am Dienstag mit seinem Urteil eine von Premiere erwirkte einstweilige Verfügung gegen TCU. Die Entscheidung des Gerichts ist vorläufig, da einander beide Parteien seit Februar in Hamburg auch noch in einem Hauptsacheverfahren gegenüberstehen.
Das Koblenzer Unternehmen, das einen Rechtsstreit mit dem Privatsender RTL um TV-Werbeblocker ["Fernsehfee"] gewonnen hatte, wollte die neue Software im Mai auf den Markt bringen.
Deutschland erlaubt Werbeblock-SoftwareVerantwortlichkeit für Inhalte
TCU dürfe auf Grund des Urheberrechts keine Technologie anbieten, die den kostenlosen Empfang von Premiere per Internet ermöglicht, entschied das Gericht.
Das Unternehmen hatte hingegen argumentiert, die Technologie sei eine "reine Datenübertragung" nach dem Vorbild von Musik- und Videotauschbörsen im Internet, der Empfang von Pay-TV könne dabei nicht verhindert werden.
Der Bezahlsender Premiere war dagegen der Auffassung, dass TCU das rechtswidrige Entschlüsseln von Premiere-Programmen mit der neuen Software ausschließen müsse.
TCU- Vorstandsmitglied Guido Ciburski, der für das Projekt verantwortlich ist, sagte am Dienstag, die Markteinführung sei nicht zu stoppen. Es hätten bereits Unternehmen angeboten, die Software vom Ausland aus anzubieten.
Auf Antrag von Premiere untersagt das Gericht TCU auch, mit der Chance auf "kostenloses Pay-TV" für die Software zu werben. Die TCU habe es geradezu darauf angelegt, den Einsatz seiner Software für den illegalen Empfang von Premiere herauszustellen, hieß es.
Der Hersteller stellt nun im Disclaimer seiner Website klar: "Wenn wir von Übertragung von Pay-TV-Sendern sprechen, dann ist damit ausschließlich eine Übertragung im Auftrag der Pay-TV-Sender und mit Erlaubnis der Rechteinhaber gemeint."
Bezahl-TV gegen Tausch von InhaltenCybersky geht in Berufung
Ein weiterer Grund zur Besorgnis der TV-Industrie könnte auch die Tatsache sein, dass Nutzer mit "Cybertelly" und einer Webcam theoretisch ganz einfach ihr eigenes Fernsehprogramm basteln und vielen anderen zugänglich machen können - ähnlich wie beim "Podcasting".
TCU-Chefin Petra Bauersachs betonte, dass die Produktion von Cybersky ausgelagert und TCU nur Zulieferer sei. Das Unternehmen warte nun ab, bis das Urteil in schriftlicher Form zugestellt werde. Im Anschluss werde Cybersky auf jeden Fall in Berufung gehen.
