Westlotto darf bwin weiter abkassieren
Gericht lässt Zwangsgelder zu
Die bwin International Ltd., deren Konzernmutter an der Wiener Börse notiert, hat im Zuge ihrer jahrelangen Rechtsstreitigkeiten in Deutschland einen Rückschlag erlitten.
Der deutsche Bundesgerichtshof [BGH] in Karlsruhe hat bwins Antrag auf Vollstreckungsschutz abgelehnt - die Entscheidung sei am Freitag zugestellt worden, teilte bwin mit. Die BGH-Entscheidung darüber, ob bwin mit seinem Internet-Wettangebot gegen das deutsche Glücksspielmonopol verstößt, dauere aber voraussichtlich noch ein bis eineinhalb Jahre.
Geldforderungen durch Westlotto
Mit dem Antrag auf Vollstreckungsschutz wollte sich bwin gegen Zwangsgelder zur Wehr setzen, die von der Westdeutsche Lotterie GmbH & Co OHG ["Westlotto"] gefordret werden.
Derzeit habe bwin keinerlei Zwangsgelder an die Westdeutsche Lotterie zu leisten, betonte bwin-Sprecher Kevin O'Neal. "Derzeit ist offen, ob und wann solche Forderungen kommen", unterstrich O'Neal. Die Höhe möglicher Forderungen sei aktuell nicht abschätzbar. Solche Zahlungen würden erst nach der Zustellung fällig.
Ein Zwangsgeld dient dazu, den Adressaten durch Beugung seines Willens zu einem bestimmten Verhalten zu zwingen. Die Mindest- und Maximalhöhe des Zwangsgeldes ist gesetzlich geregelt.
Bwin International bietet seit 2002 unter der Domain Bwin.com Glücksspiele unter anderem für Kunden aus Deutschland an.
Erste Klage im September 2004
Westlotto hatte im September 2004 eine Klage gegen bwin auf Unterlassung der Veranstaltung, Vermittlung und Bewerbung von Sportwetten, Casino- und Lotteriespielen in Deutschland eingebracht. Das Landgericht Köln hatte der Klage im Februar 2006 in erster Instanz stattgegeben.
Die erstinstanzliche Entscheidung wurde vom Oberlandesgericht Köln im September 2007 bestätigt und für vollstreckbar erklärt. Dann legte bwin gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln Revision beim deutschen Bundesgerichtshof ein.
Zwangsgelder seit November 2007
Obwohl mit einer inhaltlichen Entscheidung des Bundesgerichtshofes erst in etwa einem bis eineinhalb Jahren zu rechnen sei, habe Westlotto im November 2007 Vollstreckungsmaßnahmen gegen bwin eingeleitet, teilte das Unternehmen mit.
Bwin habe den Bundesgerichtshof daraufhin in einem Vollstreckungsschutzantrag ersucht, die Zwangsvollstreckung bis zur Entscheidung in der Hauptsache einzustellen. In seiner am 14. März zugestellten Entscheidung habe der BGH den Antrag abgewiesen. Bis zum Vorliegen der BGH-Entscheidung könne Westlotto nun weitere Vollstreckungsanträge stellen.
Lokale Erlaubnis
Laut einem Gerichtsurteil aus Sachsen darf Bwin.de zwar Sportwetten vermitteln, aber nur für Personen, die sich auf dem Gebiet der früheren DDR aufhalten.
Finanzielle Einbußen
Die damit verbundenen Zwangsgelder könnten, sollte das Verfahren vor dem BGH letztlich nicht gewonnen beziehungsweise in der Zwischenzeit keine politische Lösung erreicht werden, "erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft" haben.
Für den Fall einer aus bwin-Sicht positiven BGH-Entscheidung behält sich die Gesellschaft die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vor.
Bwin baut auf Unterstützung durch EU
Bwin und ihre Rechtsberater sind den Angaben zufolge aber zuversichtlich, das Verfahren gegen Westlotto letztlich zu gewinnen.
So sei auch die Europäische Kommission der Auffassung, dass die derzeitige Rechtslage in Deutschland mit primärem Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar sei, und habe aus diesem Grund ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.
Darüber hinaus liegen laut bwin zahlreiche Vorlageverfahren deutscher Gerichte zur Entscheidung beim Europäischen Gerichtshof vor. Bwin geht daher davon aus, dass das Angebot für Deutschland auch nach dieser Entscheidung des BGH unverändert aufrechterhalten werden kann.
(APA)
